| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Erhältlich bei der Einreise für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten, falls ein Rück- bzw. Weiterflugticket und ein gültiger Reisepass vorgelegt werden können. Bei der Einreise wird daraufhin ein kostenloser Visitor’s Permit ausgestellt. Eine Verlängerung ist gegen Gebühr (mindestens 30 US$) vor Ort möglich bei der Einwanderungsbehörde, Director of Immigration, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Adressen).
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Eine Besuchserlaubnis vor Reiseantritt beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern);
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, Dominica, Dominikanische Republik, Fidschi, Föderierte Staaten von Mikronesien, Grenada, Guyana, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Malediven, Marschall-Inseln, Monaco, Nauru, Neuseeland, Norfolk-Inseln, Norwegen, Palau, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Samoa, San Marino, Singapur, St. Kittes-Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Taiwan, Thailand, Tonga, Trinidad & Tobago, Uruguay, USA und Vanuatu.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Eine Besuchserlaubnis vor Reiseantritt beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern);
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, Dominica, Dominikanische Republik, Fidschi, Föderierte Staaten von Mikronesien, Grenada, Guyana, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Malediven, Marschall-Inseln, Monaco, Nauru, Neuseeland, Norfolk-Inseln, Norwegen, Palau, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Samoa, San Marino, Singapur, St. Kittes-Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Taiwan, Thailand, Tonga, Trinidad & Tobago, Uruguay, USA und Vanuatu.
Transit
Transit ist nicht möglich.
Visagebühren
Eine Besuchererlaubnis, die für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, ist kostenlos
Unterlagen
(a) Reisepass. (b) Tickets für die Rück- bzw. Weiterreise. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer.
Besucher, für die eine Einreisegenehmigung erforderlich ist, benötigen zusätzlich: (d) Fotokopie des Reisepasses. (e) Angaben über Reiseroute und Reisezweck.
Besucher, für die eine Einreisegenehmigung erforderlich ist, benötigen zusätzlich: (d) Fotokopie des Reisepasses. (e) Angaben über Reiseroute und Reisezweck.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Principal Immigration Officer, Ministry of Commerce, Employment and Tourism (s. Adressen).




