Länderinfos
Slowenien
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Slowenien

Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja

Anmerkung:
Slowenien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die auch mit Personalausweis oder Identitätskarte einreisen können, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss:
([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis in Kombination mit dem Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.

Transit

Bei Weiterreise am selben Tag und Nichtverlassen des Transitraumes benötigen ansonsten visumpflichtige Reisende kein Transitvisum.

Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

Visagebühren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Einreisevisum: 1 bis 3 Monate. Transitvisum: max. 7 Tage.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen, mindestens über 15.000 SLT pro Erwachsenen und Tag und über mindestens 7.500 SLT pro Minderjährigen und Tag. Ausgenommen sind EU-Bürger, Schweizer, Isländer und Liechtensteiner.

Krankenversicherungspflicht

U.a. türkische Staatsangehörige müssen während des Aufenthalts über eine gültige Krankenversicherung verfügen.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

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