Singapur Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein/1
Österreich Nein/1
Schweiz Nein/1
Andere EU-Länder Nein/1
Türkei Nein/1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Anmerkung:
 (a) Einfuhrverbot für Narkotika. Auf Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. (Personen, die starke Medikamente nehmen müssen, benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Infos unter www.hsa.gov.sg.)

(b) Frauen ab der 24. Schwangerschaftswoche benötigen u.U. ein Visum für Singapur, das auch durch einen Bürgen/Sponsor in Singapur beantragt werden kann. Informationen vom Visitor Service Center (Internet: www.ica.gov.sg) in Singapur und den zuständigen konsularischen Vertretungen im Herkunftsland.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Es empfiehlt sich jedoch für Kinder, aufgrund des Platzmangels an Visa-Seiten mit einem Reisepass einzureisen, insbesondere wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Singapur bzw. Südostasien aufhalten wird.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Auf Verfügbarkeit von freien Seiten im Ausweisdokument achten.

Visum

[1] U.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen Social Visit Pass (Sichtvermerk im Reisepass) mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen für touristische Aufenthalte und 28 Tagen für Geschäftsreisen (Land- oder Seeweg: maximal 14 Tage).

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente und bestätigte Weiterflugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Visum, Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Professional Visit Pass, Student Pass und Transitvisum.

Visagebühren

Der bei der Einreise erhältliche Social Visit Pass ist kostenlos.

Auskünfte über Visa erteilen die konsularischen Vertretungen.

Gültigkeitsdauer

Social Visit Pass und Student Pass: Maximal 3 Monate. Professional Visit Pass: Maximal 6 Monate. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Longterm Social Visit Pass, Social Visit Pass, Professional Visit Pass und Student Pass müssen direkt in Singapur beantragt werden.

Bearbeitungszeit

In der Regel 5-7 Arbeitstage plus Postweg, in Ausnahmefällen bis zu 6 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Verlängerung des Aufenthalts

Der Social Visit Pass kann in Singapur auf maximal 90 Tage verlängert werden. Informationen von der Immigration and Checkpoints Authority unter "Visitors" (Internet: https://www.psi.gov.sg/).

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird mindestens 30 Tage vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Veterinäramt in Singapur beantragt werden muss (Adresse s. u.). Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde.
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Tiere aus Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muss mindestens 30 Tage im Voraus reserviert werden bei der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70). Internet: www.ava.gov.sg).
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