Reisepass/Visum
Singapur
Einreisebeschränkungen
Ausländer, die HIV-positiv sind oder AIDS haben, werden ausgewiesen.
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein/1
Österreich
Nein/1
Schweiz
Nein/1
Andere EU-Länder
Nein/1
Türkei
Nein/1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
(a) Einfuhrverbot für Narkotika. Auf Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. (Personen, die starke Medikamente nehmen müssen, benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Infos unter www.hsa.gov.sg.)
(b) Alle einreisenden Personen müssen über ausreichende finanzielle Mittel während ihres Aufenthaltes verfügen.
(c) Generell müssen einreisende Personen ordentlich aussehen. Männern mit langen Haaren wird empfohlen, bei der Einreise die Haare zurückzubinden. Jede Enreise obliegt letztendlich dem Einreisebeamten vor Ort.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Anmerkung: Für die Weiterreise in umliegende Länder, wie z.B. Indonesien, muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein!
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Es empfiehlt sich jedoch für Kinder, aufgrund des Platzmangels an Visa-Seiten mit einem Reisepass einzureisen, insbesondere wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Singapur bzw. Südostasien aufhalten wird.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] U.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen Social Visit Pass (Sichtvermerk im Reisepass) mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen und auf dem Land- oder Seeweg einen Social Visit Pass mit einer Gültigkeit von maximal 14 Tagen (Verlängerung von bis zu 3 Monaten möglich) (liegt im Ermessen der Einwanderungsbeamten).
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente und bestätigte Weiterflugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Visum, Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Professional Visit Pass, Student Pass und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
EU-Bürger und türkische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 2 Wochen kein Visum. Der bei der Einreise erhältliche Social Visit Pass ist kostenlos.
Schweiz
Schweizer und türkische Staatsbürger benötigen für den Aufenthalt bis zu 2 Wochen kein Visum.
Der bei der Einreise erhältliche Social Visit Pass ist kostenlos.
Gültigkeitsdauer
Social Visit Pass und Student Pass: Maximal 3 Monate. Professional Visit Pass: Maximal 6 Monate. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Longterm Social Visit Pass, Social Visit Pass, Professional Visit Pass und Student Pass müssen direkt in Singapur beantragt werden.
Bearbeitungszeit
In der Regel 5 Arbeitstage bis 2 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 8 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Veterinäramt in Singapur beantragt werden muss. Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde.
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Tiere aus Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muss im Voraus reserviert werden bei der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05). Internet: www.ava.gov.sg)
Einreisebeschränkungen
Ausländer, die HIV-positiv sind oder AIDS haben, werden ausgewiesen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Nein/1 |
| Schweiz | Nein/1 |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Türkei | Nein/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
(a) Einfuhrverbot für Narkotika. Auf Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. (Personen, die starke Medikamente nehmen müssen, benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Infos unter www.hsa.gov.sg.)
(b) Alle einreisenden Personen müssen über ausreichende finanzielle Mittel während ihres Aufenthaltes verfügen.
(c) Generell müssen einreisende Personen ordentlich aussehen. Männern mit langen Haaren wird empfohlen, bei der Einreise die Haare zurückzubinden. Jede Enreise obliegt letztendlich dem Einreisebeamten vor Ort.
(b) Alle einreisenden Personen müssen über ausreichende finanzielle Mittel während ihres Aufenthaltes verfügen.
(c) Generell müssen einreisende Personen ordentlich aussehen. Männern mit langen Haaren wird empfohlen, bei der Einreise die Haare zurückzubinden. Jede Enreise obliegt letztendlich dem Einreisebeamten vor Ort.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Anmerkung: Für die Weiterreise in umliegende Länder, wie z.B. Indonesien, muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein!
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Anmerkung: Für die Weiterreise in umliegende Länder, wie z.B. Indonesien, muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein!
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Es empfiehlt sich jedoch für Kinder, aufgrund des Platzmangels an Visa-Seiten mit einem Reisepass einzureisen, insbesondere wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Singapur bzw. Südostasien aufhalten wird.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Anmerkung: Es empfiehlt sich jedoch für Kinder, aufgrund des Platzmangels an Visa-Seiten mit einem Reisepass einzureisen, insbesondere wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Singapur bzw. Südostasien aufhalten wird.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] U.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen Social Visit Pass (Sichtvermerk im Reisepass) mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen und auf dem Land- oder Seeweg einen Social Visit Pass mit einer Gültigkeit von maximal 14 Tagen (Verlängerung von bis zu 3 Monaten möglich) (liegt im Ermessen der Einwanderungsbeamten).
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente und bestätigte Weiterflugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Visum, Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Professional Visit Pass, Student Pass und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
EU-Bürger und türkische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 2 Wochen kein Visum. Der bei der Einreise erhältliche Social Visit Pass ist kostenlos.
Schweiz
Schweizer und türkische Staatsbürger benötigen für den Aufenthalt bis zu 2 Wochen kein Visum.
Der bei der Einreise erhältliche Social Visit Pass ist kostenlos.
EU-Bürger und türkische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 2 Wochen kein Visum. Der bei der Einreise erhältliche Social Visit Pass ist kostenlos.
Schweiz
Schweizer und türkische Staatsbürger benötigen für den Aufenthalt bis zu 2 Wochen kein Visum.
Der bei der Einreise erhältliche Social Visit Pass ist kostenlos.
Gültigkeitsdauer
Social Visit Pass und Student Pass: Maximal 3 Monate. Professional Visit Pass: Maximal 6 Monate. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Longterm Social Visit Pass, Social Visit Pass, Professional Visit Pass und Student Pass müssen direkt in Singapur beantragt werden.
Bearbeitungszeit
In der Regel 5 Arbeitstage bis 2 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 8 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Veterinäramt in Singapur beantragt werden muss. Zusätzlich muss ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde.
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Tiere aus Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muss im Voraus reserviert werden bei der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05). Internet: www.ava.gov.sg)
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Tiere aus Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muss im Voraus reserviert werden bei der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05). Internet: www.ava.gov.sg)









