| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Nein/1 |
| Schweiz | Nein/1 |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Türkei | Nein/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Ein Visum muss nicht extra beantragt werden, bei der Einreise wird ein einmonatig gültiger Besucherpass (Visitor’s Permit) ausgestellt, sofern ein Rück- oder Weiterreiseticket vorgelegt und ein Nachweis über gebuchte Unterkunft für die ersten 3 Nächte sowie ausreichende Geldmittel (mind. 150 US$ pro Tag) für die Dauer des Aufenthalts erbracht werden können. Der Visitor’s Permit kann um 3 weitere Monate und bis zu 12 Monate verlängert werden (Nachweis entsprechender Geldmittel für den verlängerten Aufenthalt sowie Vorlage von Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich).
Transit
Transitreisende müssen ein Ticket für die Weiterreise und reservierte Sitze im Flugzeug vorweisen können.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde. Immigration Division, Independence House, P.O.Box 430, Victoria, SC-Mahé. Tel: 61 11 10. Fax: 22 50 35. (E-Mail: info@immigration.gov.sc).
Einreise mit Haustieren
Die Mitnahme von Tieren erfordert eine Einfuhrgenehmigung vom Director General (Animal Health Division, MENR, P.O. Box 166, Victoria, Mahe) auf den Seychellen sowie eine 14-30-tägige Quarantänezeit für Hunde und Katzen aus tollwutfreien Ländern.
Vögel dürfen nicht eingeführt werden. Ausgenommen ist der Graupapagei, wenn er mindestens 1 Jahr lang seinem Besitzer gehört hat.
Vögel dürfen nicht eingeführt werden. Ausgenommen ist der Graupapagei, wenn er mindestens 1 Jahr lang seinem Besitzer gehört hat.





