| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind
(a) [1] EU-Länder: Staatsangehörige der folgenden Länder, wenn sie in einer organisierten Gruppe einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien;
(b) Übrige Länder: Staatsangehörige von Mauretanien, die mit einem Personalausweis einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Ausgenommen sind
(a) [1] EU-Länder: Staatsangehörige der folgenden Länder, wenn sie in einer organisierten Gruppe einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien;
(b) Übrige Länder: Staatsangehörige von Mauretanien, die mit einem Personalausweis einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige bis 17 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesem eine notariell beglaubigte Zustimmung.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige bis 17 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesem eine notariell beglaubigte Zustimmung.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Israel, Japan, Kanada, Kap Verde, Kongo (Rep.), Liberia, Malaysia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Niger, Nigeria, Sierra Leone, Ruanda, Südafrika, Taiwan, Togo, Tunesien, USA und Zentralafrikanische Republik.
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Israel, Japan, Kanada, Kap Verde, Kongo (Rep.), Liberia, Malaysia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Niger, Nigeria, Sierra Leone, Ruanda, Südafrika, Taiwan, Togo, Tunesien, USA und Zentralafrikanische Republik.
Transit
Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Deutsche benötigen für die Einreise in den Senegal kein Visum. Die angegebenen Visagebühren gelten für visapflichtige Nationalitäten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Touristen- und Geschäftsvisum: 20 Euro (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen); 30 Euro (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 35 CHF (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen); 50 CHF (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
Deutsche benötigen für die Einreise in den Senegal kein Visum. Die angegebenen Visagebühren gelten für visapflichtige Nationalitäten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Touristen- und Geschäftsvisum: 20 Euro (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen); 30 Euro (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 35 CHF (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen); 50 CHF (für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Einreisevisum: (a) Gültiger Reisepass mit Kopie der 1. Seite. (b) 2 Passfotos. (c) 1 Antragsformular. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes.
Geschäftsvisum: (a) - (d), (e)
Firmenschreiben. (f) Adressierter Freiumschlag (Einschreiben).
Geschäftsvisum: (a) - (d), (e)
Firmenschreiben. (f) Adressierter Freiumschlag (Einschreiben).
Bearbeitungszeit
Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche. Bei Anträgen von Staatsbürgern, die eine Sondergenehmigung brauchen, dauert die Bearbeitungszeit 3-4 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





