| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Bei alleinreisenden Minderjährigen unter 12 Jahren ist vor Abreise mit der Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa (Avenue de l'Oree 20, B-1000 Bruxelles, Tel: (0032)2/660 84 54, Fax: (0032)2/675 03 36) unter Darlegung der Details zu klären, ob die Einreise gestattet wird.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Bei alleinreisenden Minderjährigen unter 12 Jahren ist vor Abreise mit der Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa (Avenue de l'Oree 20, B-1000 Bruxelles, Tel: (0032)2/660 84 54, Fax: (0032)2/675 03 36) unter Darlegung der Details zu klären, ob die Einreise gestattet wird.
Visum
Allgemein erforderlich. Staatsbürger aller Länder erhalten für touristische Aufenthalte von bis zu 60 Tagen einen kostenlosen Visitor Permit bei der Einreise, sofern sie bestätigte Ausreisedokumente bzw. Weiter-/Rückflugtickets, ausreichende Geldmittel, eine bestätigte Adresse der Unterkunft in Samoa, ggf. ein Visum für das nächste Reiseziel und einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig ist, vorlegen können. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum beantragt werden.
Visaarten
Einreisegenehmigung (Touristen-, Besuchs- und Geschäftsvisum).
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz
Deutsche und Schweizer erhalten für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen ein Visum bei der Botschaft in Brüssel kostenfrei. Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken erhalten auch bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen kostenfrei.
Für Aufenthalte von über 60 Tagen muss eine Temporary Resident Permit je nach Aufenthaltszweck bei Immigration Samoa, Ministry of the Prime Minister and Cabinet in Apia beantragt werden.
Temporary Resident Permit Business: 600 WS$,
Temporary Resident Permit Study: 300 WS$ (100 € in Brüssel),
Temporary Resident Permit Research: 600 WS$,
Visitor Permit: 100 WS$.
Deutsche und Schweizer erhalten für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen ein Visum bei der Botschaft in Brüssel kostenfrei. Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken erhalten auch bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen kostenfrei.
Für Aufenthalte von über 60 Tagen muss eine Temporary Resident Permit je nach Aufenthaltszweck bei Immigration Samoa, Ministry of the Prime Minister and Cabinet in Apia beantragt werden.
Temporary Resident Permit Business: 600 WS$,
Temporary Resident Permit Study: 300 WS$ (100 € in Brüssel),
Temporary Resident Permit Research: 600 WS$,
Visitor Permit: 100 WS$.
Gültigkeitsdauer
6 Monate ab Ausstellungsdatum.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
2-3 Tage. Anträge sollten mindestens 1 Monate vor der geplanten Einreise nach Samoa gestellt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von der Botschaft in Brüssel.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere werden ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt und eine Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium in Apia.





