| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass. Für Kinder über 10 Jahren wird allerdings die Einreise mit einem eigenen Reisepass empfohlen.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Für Kinder über 10 Jahren wird allerdings die Einreise mit einem eigenen Reisepass empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Für Kinder über 10 Jahren wird allerdings die Einreise mit einem eigenen Reisepass empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können bei der Einreise kostenlos ein Visum erhalten:
(a) [1] EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und Schweden für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Staatsbürger aller hier nicht genannten EU-Länder müssen vor der Abreise ein Visum beantragen);
(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Hongkong (China VR), Kanada, Kenia, Kongo (Dem. Rep.), Mauritius, Südafrika, Tansania, Uganda und USA;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat): Burundi.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können bei der Einreise kostenlos ein Visum erhalten:
(a) [1] EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und Schweden für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Staatsbürger aller hier nicht genannten EU-Länder müssen vor der Abreise ein Visum beantragen);
(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Hongkong (China VR), Kanada, Kenia, Kongo (Dem. Rep.), Mauritius, Südafrika, Tansania, Uganda und USA;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat): Burundi.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 65 € (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Schweiz
Touristenvisum: 100 CHF (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Touristenvisum: 65 € (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Schweiz
Touristenvisum: 100 CHF (Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Gültigkeitsdauer
Bis zu 3 Monaten; Visa können bei den Einwanderungsbehörden in Kigali verlängert werden.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Passfotos. (c) 2 Antragsformulare. (d) 1 Visumantragsbrief. (e) Firmenschreiben bzw. Einladung. (f) Gebühr (Schecks werden nicht angenommen).
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Rückumschlag notwendig.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Rückumschlag notwendig.
Bearbeitungszeit
4-5 Tage.
Impfungen
Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.




