Länderinfos
Russische Föderation
Reise- und Sicherheitsinformationen
Reise- und Sicherheitsinformationen
Russische Föderation
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr
Flugpassagiere dürfen nur noch begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die neuen Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 24.06.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisebeschränkungen
Reisen in den Nordkaukasus: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten.
In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität ein hohes Sicherheitsrisiko. Ausländer sind in besonderem Maße gefährdet.
Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfemöglichkeiten der Botschaft Moskau und des Auswärtigen Amtes rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.
Die Grenzübergänge nach Aserbaidschan (Samur) und Georgien (einschließlich Süd-Ossetien und Abchasien) sind für Ausländer ohne Sondergenehmigung nicht passierbar.
Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien
Terrorismus / Kriminalität
Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen.
Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.
In St. Petersburg ist - wie in anderen russischen Großstädten auch - vermehrt mit Straßenkriminalität zu rechnen, insbesondere in der Nähe touristischer Attraktionen sowie in den Metrostationen der Innenstadt. Erhöhte Vorsicht ist vor allem im Bereich des Newskiy Prospekt (zentrale Einkaufsstraße) geboten.
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr
Flugpassagiere dürfen nur noch begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die neuen Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 24.06.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisebeschränkungen
Reisen in den Nordkaukasus: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten.
In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität ein hohes Sicherheitsrisiko. Ausländer sind in besonderem Maße gefährdet.
Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfemöglichkeiten der Botschaft Moskau und des Auswärtigen Amtes rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.
Die Grenzübergänge nach Aserbaidschan (Samur) und Georgien (einschließlich Süd-Ossetien und Abchasien) sind für Ausländer ohne Sondergenehmigung nicht passierbar.
Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien
Terrorismus / Kriminalität
Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen.
Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.
In St. Petersburg ist - wie in anderen russischen Großstädten auch - vermehrt mit Straßenkriminalität zu rechnen, insbesondere in der Nähe touristischer Attraktionen sowie in den Metrostationen der Innenstadt. Erhöhte Vorsicht ist vor allem im Bereich des Newskiy Prospekt (zentrale Einkaufsstraße) geboten.
Flugpassagiere dürfen nur noch begrenzte Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 Millilitern nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal einem Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier nachweisen, dass er die Medikamente braucht.
- Nicht unter die neuen Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle erworben werden. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 24.06.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisebeschränkungen
Reisen in den Nordkaukasus: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten.
In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität ein hohes Sicherheitsrisiko. Ausländer sind in besonderem Maße gefährdet.
Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfemöglichkeiten der Botschaft Moskau und des Auswärtigen Amtes rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.
Die Grenzübergänge nach Aserbaidschan (Samur) und Georgien (einschließlich Süd-Ossetien und Abchasien) sind für Ausländer ohne Sondergenehmigung nicht passierbar.
Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien
Terrorismus / Kriminalität
Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen.
Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.
In St. Petersburg ist - wie in anderen russischen Großstädten auch - vermehrt mit Straßenkriminalität zu rechnen, insbesondere in der Nähe touristischer Attraktionen sowie in den Metrostationen der Innenstadt. Erhöhte Vorsicht ist vor allem im Bereich des Newskiy Prospekt (zentrale Einkaufsstraße) geboten.




