Russische Föderation Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist  nur in Ausnahmefällen möglich ( z.B. Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.

Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Kinderreisepass (mit Lichtbild) für Kinder unter 12 Jahren oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab 4 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis: Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder müssen auch im Visum des entsprechenden Elternteils eingetragen sein.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich unter anderem für alle in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten.

Hinweis: Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit.

Transit

Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende mit mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültigem Reisepass, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind.

Ist für die Weiterreise ein Flugzeug- oder Flughafenwechsel nötig, wird ein Transitvisum erforderlich.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Privat-/Besucher-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland und Österreich:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige Einreise: 
35 € (reguläre Bearbeitung in ca. 10 Kalendertagen)
70 € (Bearbeitung in 3-4 Tagen).
Ein Transitvisum kann nur einmalig genutzt werden. Touristenvisa zur mehrmaligen Einreise werden nur ausgestellt, wenn der Reiseverlauf nachgewiesen wird.

Schweiz:
Normaltarif (4-20 Tage Bearbeitungszeit):
140 CHF (einmalige Einreise),
200 CHF (zweimalige Einreise),
550 CHF (mehrmalige Einreise).
Expresstarif (1-3 Tage Bearbeitungszeit):
240 CHF (einmalige Einreise),
250 CHF (zweimalige Einreise),
600 CHF (mehrmalige Einreise).

Türkische Staatsbürger:
Normaltarif (4-20 Tage Bearbeitungszeit):
65 € (einmalige Einreise), 
110 € (zweimalige Einreise), 
270 € (mehrmalige Einreise).
Expresstarif (1-3 Tage Bearbeitungszeit):
155 € (einmalige Einreise),
205 € zweimalige Einreise),
340 € (mehrmalige Einreise).

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: Maximal 1 Monat. Touristenvisa werden 24 Std. nach Ausstellungsdatum gültig.
Besucher-/Geschäftsvisum: Maximal 3 Monate.
Transitvisum: Maximal 72 Stunden.

Antragstellung

Nur persönlich (nicht per Post) bei der zuständigen Botschaft/konsularischen Vertretung (s. Adressen). Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Türkische Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz können ihren Visumantrag dort einreichen.

Hinweis: Die strenge Konsularbezirksbindung des Generalkonsulats in München ist aufgehoben worden. Personen aus allen Bundesländern sowie europäische Antragsteller können ihre Visumanträge dort einreichen.

Bearbeitungszeit

3-30 Tage.

In Berlin und Frankfurt ist eine Samedaybearbeitung nicht möglich. Auch die Expressbearbeitung dauert dort mindestens 3-4 Werktage.

Die Antragstellung kann nicht früher als 3 Monate vor Abreise und spätestens 2 Tage vor Einreise erfolgen (bei Touristengruppen spätestens 20 Tage vor Einreise). Nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Besuchervisum: Die Ausstellung einer förmlichen Einladung beim russischen Innenministerium OWIR kostet ca. 25 US$ und nimmt 4-6 Wochen in Anspruch.

Meldepflicht

Alle Reisenden, die sich länger als 3 Tage in der Russischen Föderation aufhalten, müssen sich durch ihr Hotel oder ihren Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei gebührenpflichtig registrieren lassen (2 Rbl pro Aufenthaltstag, maximal aber 200 Rbl). Dazu sind der Reisepass mit Visum und die Migrationkarte (s. Dokumente bei der Einreise) notwendig. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat.

Dokumente bei der Einreise

Ausländer müssen sich mittels einer vor der Einreise auszufüllenden Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Die Karte wird bei der Einreisepasskontrolle abgestempelt und verbleibt im Pass des Reisenden. Die Migrationskarte muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden.

Verlängerung des Aufenthalts

Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde, sowie ein Heimtierausweis benötigt.
Anmerkung: Tauben dürfen nur mit einem Gesundheitszeugnis, das besagt, dass sie frei von Vogelgrippe sind, eingeführt werden.
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