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Russische Föderation
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Russische Föderation

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nicht möglich ( z.B. abgelaufenes Touristenvisum oder Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.

Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis für Kinder unter 16 Jahren mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab 4 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis: Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder müssen auch im Visum des entsprechenden Elternteils eingetragen sein.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Erforderlich unter anderem für die in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten.

Transit

Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind. Ist für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig, wird ein Transitvisum erforderlich.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts-, Privat-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland und Österreich:
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Deutsche und Österreicher.
Die Gebühren sind unterschiedlich und vom Wechselkurs abhängig, je nach Bearbeitungszeit.
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige Einreise
35 € (reguläre Bearbeitung in ca. 10 Kalendertagen)
70 € (wenn Unterlagen 3 oder weniger Tage vor Abreise eingereicht werden).
Ein Transitvisum kann nur einmalig genutzt werden.
Achtung: Die Russische Botschaft in Berlin nimmt keine Visumanträge mehr per Post an.

Schweiz:
Die folgenden Visagebühren gelten u.a. für Schweizer. Die Visagebühren sind für alle Arten von Visa gleich, sie staffeln sich nach der Bearbeitungszeit und nach der Häufigkeit der Einreise.
Normaltarif (ab 14 Tagen):
105 CHF (einmalige Einreise),
200 CHF (zweimalige Einreise),
550 CHF (mehrmalige Einreise).
Expresstarif (unter 14 Tagen):
140 CHF (einmalige Einreise),
210 CHF (zweimalige Einreise),
560 CHF (mehrmalige Einreise).
Expresstarif (mindestens 2 Arbeitstage):
210 CHF (einmalige Einreise),
230 CHF (zweimalige Einreise),
570 CHF (mehrmalige Einreise).
Expresstarif (am gleichen Tag):
240 CHF (einmalige Einreise),
250 CHF (zweimalige Einreise),
600 CHF (mehrmalige Einreise).
Bei Zustellung des Visums per Post wird eine Zuschlagszahlung in Höhe von 15 CHF erhoben. Eine Postzustellung ist nicht bei einer Bearbeitszeit von unter 7 Tagen möglich.

Türkei:
Normaltarif (7 - 14 Tage Bearbeitungszeit):
65 € (einmalige Einreise), 
110 € (zweimalige Einreise), 
270 € (mehrmalige Einreise).
Expresstarif (unter 7 Tagen):
155 € (einmalige Einreise),
205 € zweimalige Einreise),
340 € (mehrmalige Einreise).

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: Maximal 1 Monat. Touristenvisa werden 24 Std. nach Ausstellungsdatum gültig.
Besucher-/Geschäftsvisum: Maximal 3 Monate.
Transitvisum: Maximal 72 Stunden.

Antragstellung

Botschaft bzw. Konsulate (s. Adressen). Persönliche oder postalische Antragstellung möglich. Achtung: Die Russische Botschaft in Berlin sowie die Generalkonsulate in Bonn und Hamburg nehmen zurzeit keine Visumanträge mehr per Post an. Seit dem 5.11.2008 gilt in den Konsulaten Berlin, Bonn, Hamburg, Frankfurt/Main, München und Leipzig der neue Visumantrag. Mit einer Übergangszeit für den alten Antrag kann nicht gerechnet werden. Es gelten strenge Bedingungen, wie der neue Antrag auszufüllen ist, deshalb sollte man sich unbedingt an die zuständige konsularische Vertretung wenden.
Türkische Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz können ihren Visumantrag dort einreichen.

Bearbeitungszeit

3-30 Tage. Postalische Antragstellung mindestens 10 Tage. 1 Woche sollte allein für den Postweg berücksichtigt werden. Achtung: Die Russische Botschaft in Berlin nimmt keine Visumanträge mehr per Post an. Auf dem Konsulat in Frankfurt ist eine Samedaybearbeitung derzeit nicht möglich. Auch die Expressbearbeitung dauert dort mindestens zwei Werktage.

Die Antragstellung kann nicht früher als 3 Monate vor Abreise und spätestens 2 Tage vor Einreise erfolgen (bei Touristengruppen spätestens 20 Tage vor Einreise). Nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Besuchervisum: Die Ausstellung einer förmlichen Einladung beim russischen Innenministerium OWIR kostet ca. 25 US$ und nimmt 4-6 Wochen in Anspruch.

Meldepflicht

Alle Reisenden, die sich länger als 3 Tage in der Russischen Föderation aufhalten, müssen ihre Visa durch ihr Hotel oder ihren Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Privatreisende müssen sich nach ihrer Einreise bei der örtlichen Polizei melden. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat.

Dokumente bei der Einreise

Ausländer müssen sich mittels einer vor der Einreise auszufüllenden Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Die Karte wird bei der Einreisepasskontrolle abgestempelt und verbleibt im Pass des Reisenden. Die Migrationskarte muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden.

Verlängerung des Aufenthalts

Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde.
Anmerkung: Die Verbringung von Tauben in die Russische Föderation ist verboten.

Hinweis

Seit 10. Februar 2003 erhalten Ausländer bei der Einreise in die Russische Föderation eine kostenlose Migrationskarte, auf der persönliche Daten, Art, Dauer und Zweck des Aufenthaltes sowie die Unterkunft vermerkt werden müssen. Die ausgefüllte Karte muss bei der polizeilichen Meldung nach 3 Tagen vorgezeigt, während des Aufenthaltes aufbewahrt und bei der Ausreise den Grenzschutzbehörden ausgehändigt werden.

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