Folgende Artikel können zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden (nur Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabakwaren;
2 l alkoholische Getränke (nur Personen ab 21 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
250 g Kaviar (als Konserve, jedoch nicht vom Stör);
Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 65.000 Rbl.

Anmerkung: Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschl. Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten sehr langwierig sein. Die Ausfuhrbestimmungen sind sehr streng; es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen.

Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, Pornographie, unmoralische oder subversive Artikel, Photographien und gedruckte Medien, die sich gegen die Russische Föderation richten, Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen, Tiere, Fleisch und Fleischprodukte, Obst und Gemüse. Einzelheiten von der Botschaft.

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