| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | 2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender, in der obigen Tabelle genannten Länder, die auch mit Personalausweis oder Identitätskarte einreisen können, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender, in der obigen Tabelle genannten Länder, die auch mit Personalausweis oder Identitätskarte einreisen können, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der Deutsche Kinderausweis (ab 10 J. mit Lichtbild) wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahr anerkannt oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist für die Begleitperson eine notarielle Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines der sorgeberechtigten Elternteile reist (notarielle Vollmacht des anderen Elternteils). Die Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen kann weiterhin verweigert werden, wenn zu befürchten steht, dass sein Aufenthalt Unterhaltsleistungen des rumänischen Staats erforderlich machen könnte.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist für die Begleitperson eine notarielle Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines der sorgeberechtigten Elternteile reist (notarielle Vollmacht des anderen Elternteils). Die Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen kann weiterhin verweigert werden, wenn zu befürchten steht, dass sein Aufenthalt Unterhaltsleistungen des rumänischen Staats erforderlich machen könnte.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (wenn nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und die Schweiz (Ausnahme: Staatsangehörige von Bulgarien für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen);
(b) [2] Türkische Staatsanghörige für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
(a) EU-Länder und die Schweiz (Ausnahme: Staatsangehörige von Bulgarien für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen);
(b) [2] Türkische Staatsanghörige für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige einiger Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Kurzzeitvisum (z.B. Privatbesuche, touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen), Langzeitvisum (z.B. Arbeit, Studium), Flughafentransit- und Transitvisum (einfach und doppelt).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich, Anfragen an die Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Kurzzeitvisum: Im Allgemeinen 3 Monate ab Ausstellungsdatum für 30 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 3 Tage (einfacher Transit), 6 Tage (doppelter Transit).
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). In Ausnahmefällen werden Visa auch an den Grenzübergängen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Persönlich: sofort; postalisch: ca. 10 Arbeitstage. Staatsangehörige von Ländern, die eine Einladung benötigen, müssen mit einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen rechnen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Ausgenommen sind EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz, Australien, Kanada und Korea (Süd).
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass), ausgestellt von einem amtlichen Tierarzt, und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Ausreiseerlaubnis
Muss bei den Polizeibehörden eingeholt werden.





