Länderinfos
Rumänien
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Rumänien
Pass erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Andere EU-Länder
1
Türkei
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Türkei
Nein
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender, in der obigen Tabelle genannten Länder, die auch mit für den gesamten Aufenthalt gültigen Personalausweisen oder Identitätskarten einreisen können:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der Deutsche Kinderausweis (ab 10 J. mit Lichtbild) wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahr anerkannt oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Für Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, gelten folgende Bestimmungen: Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist für die Begleitperson eine notarielle Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines der sorgeberechtigten Elternteile reist (notarielle Vollmacht des anderen Elternteils). Einzelheiten von den zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und die Schweiz.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige einiger Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen (u.a. Türken). Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Kurzzeitvisum (z.B. Privatbesuche, touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen), Langzeitvisum (z.B. Arbeit, Studium), Flughafentransit- und Transitvisum (einfach und doppelt).
Visagebühren
Einfache Einreise: 25 USD. Mehrfache Einreise: 60 USD.
Einfacher Transit: 15 USD. Doppelter Transit: 25 USD.
Expressbearbeitung (48 Std.): + 6 USD.
Anfragen auch an die Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Kurzzeitvisum: Bis 90 Tage, ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Langzeitvisum: 90 Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit in Rumänien.Transitvisum: 5 Tage.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). In Ausnahmefällen werden Visa auch an den Grenzübergängen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Expressbearbeitung: 2 Tage, ansonsten ca. 10 Arbeitstage. Staatsangehörige von Ländern, die eine Einladung benötigen, müssen mit einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen rechnen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Ausgenommen sind u.a. EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz.
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen benötigen ein vom Veterinäramt des Herkunftslandes bestätigtes Gesundheits- und Tollwutimpfzeugnis, das mindestens 1 Monat, aber nicht mehr als 1 Jahr (Katzen: 6 Monate) vor der Reise ausgestellt wurde. Aktuelle Hinweise zu Reisen mit Heimtieren sind beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Internet: www.bmelv.de) erhältlich.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Türkei | Nein |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender, in der obigen Tabelle genannten Länder, die auch mit für den gesamten Aufenthalt gültigen Personalausweisen oder Identitätskarten einreisen können:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender, in der obigen Tabelle genannten Länder, die auch mit für den gesamten Aufenthalt gültigen Personalausweisen oder Identitätskarten einreisen können:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der Deutsche Kinderausweis (ab 10 J. mit Lichtbild) wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahr anerkannt oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Für Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, gelten folgende Bestimmungen: Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist für die Begleitperson eine notarielle Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines der sorgeberechtigten Elternteile reist (notarielle Vollmacht des anderen Elternteils). Einzelheiten von den zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Für Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, gelten folgende Bestimmungen: Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist für die Begleitperson eine notarielle Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines der sorgeberechtigten Elternteile reist (notarielle Vollmacht des anderen Elternteils). Einzelheiten von den zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen).
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und die Schweiz.
(a) EU-Länder und die Schweiz.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige einiger Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen (u.a. Türken). Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Kurzzeitvisum (z.B. Privatbesuche, touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen), Langzeitvisum (z.B. Arbeit, Studium), Flughafentransit- und Transitvisum (einfach und doppelt).
Visagebühren
Einfache Einreise: 25 USD. Mehrfache Einreise: 60 USD.
Einfacher Transit: 15 USD. Doppelter Transit: 25 USD.
Expressbearbeitung (48 Std.): + 6 USD.
Anfragen auch an die Botschaft (s. Adressen).
Einfacher Transit: 15 USD. Doppelter Transit: 25 USD.
Expressbearbeitung (48 Std.): + 6 USD.
Anfragen auch an die Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Kurzzeitvisum: Bis 90 Tage, ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Langzeitvisum: 90 Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit in Rumänien.Transitvisum: 5 Tage.
Langzeitvisum: 90 Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit in Rumänien.Transitvisum: 5 Tage.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). In Ausnahmefällen werden Visa auch an den Grenzübergängen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Expressbearbeitung: 2 Tage, ansonsten ca. 10 Arbeitstage. Staatsangehörige von Ländern, die eine Einladung benötigen, müssen mit einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen rechnen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Ausgenommen sind u.a. EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz.
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen benötigen ein vom Veterinäramt des Herkunftslandes bestätigtes Gesundheits- und Tollwutimpfzeugnis, das mindestens 1 Monat, aber nicht mehr als 1 Jahr (Katzen: 6 Monate) vor der Reise ausgestellt wurde. Aktuelle Hinweise zu Reisen mit Heimtieren sind beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Internet: www.bmelv.de) erhältlich.





