Länderinfos
Rumänien
Reisepass/Visum

Reisepass/Visum

Rumänien

Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein
Türkei Nein

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender, in der obigen Tabelle genannten Länder, die auch mit für den gesamten Aufenthalt gültigen Personalausweisen oder Identitätskarten einreisen können:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).

Anmerkung: Für längere Aufenthalte (ca. ab 30 Tagen) empfiehlt sich die Mitnahme eines Reisepasses. Nähere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Der Deutsche Kinderausweis (ab 10 J. mit Lichtbild) wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahr anerkannt oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Achtung: Für Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, gelten folgende Bestimmungen: Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist für die Begleitperson eine notarielle Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines der sorgeberechtigten Elternteile reist (notarielle Vollmacht des anderen Elternteils). Einzelheiten von den zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Adressen). 
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und die Schweiz.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Dies gilt nicht für Staatsangehörige einiger Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen (u.a. Türken).  Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Visaarten

Kurzzeitvisum (z.B. Privatbesuche, touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen), Langzeitvisum (z.B. Arbeit, Studium), Flughafentransit- und Transitvisum (einfach und doppelt).

Visagebühren

Einfache Einreise: 25 USD. Mehrfache Einreise: 60 USD.
Einfacher Transit: 15 USD. Doppelter Transit: 25 USD.
Expressbearbeitung (48 Std.): + 6 USD.

Anfragen auch an die Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Kurzzeitvisum: Bis 90 Tage, ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Langzeitvisum: 90 Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit in Rumänien.Transitvisum: 5 Tage.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). In Ausnahmefällen werden Visa auch an den Grenzübergängen ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Expressbearbeitung: 2 Tage, ansonsten ca. 10 Arbeitstage. Staatsangehörige von Ländern, die eine Einladung benötigen, müssen mit einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen rechnen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Ausgenommen sind u.a. EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz.

Aufenthaltsgenehmigung

Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren

Hunde und Katzen benötigen ein vom Veterinäramt des Herkunftslandes bestätigtes Gesundheits- und Tollwutimpfzeugnis, das mindestens 1 Monat, aber nicht mehr als 1 Jahr (Katzen: 6 Monate) vor der Reise ausgestellt wurde. Aktuelle Hinweise zu Reisen mit Heimtieren sind beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Internet: www.bmelv.de) erhältlich.
 

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