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Währung
Aufgrund der hohen Inflationsrate ändern sich die Nennbeträge von Banknoten und Münzen häufig. 1 neuer Leu (Plural: Lei) = 100 Bani. Währungskürzel: RON (ISO-Code).
Banknoten gibt es im Wert von 500, 100, 50, 10, 5, 1 Lei, Münzen im Wert von 50, 10, 5 und 1 Neuen Bani.
Banknoten gibt es im Wert von 500, 100, 50, 10, 5, 1 Lei, Münzen im Wert von 50, 10, 5 und 1 Neuen Bani.
Geldwechsel
Besucher sollten zumindest einen Teil ihres Geldes in offiziellen Wechselstuben tauschen, obwohl Tauschgeschäfte in Geschäften, Restaurants und Hotels gang und gäbe sind. Unter Umständen wird jedoch ein Nachweis benötigt, dass man einen Mindestbetrag umgetauscht hat. Besucher sollten harte Währung mitführen, besonders US-Dollar können leicht in Restaurants, Hotels und Geschäften umgetauscht werden. Um Probleme beim Rücktausch zu vermeiden, sollten bereits eingetauschte Lei im Land verbraucht werden.
Kreditkarten
Eurocard, MasterCard, American Express, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Reiseschecks
Werden generell nur in Hotels, Banken und einigen Wechselstuben eingetauscht und sollten in US-Dollar ausgestellt sein.
Wechselkurse
| |
Leu |
| |
Oktober '08 |
| 1 € |
3,92 |
| 1 CHF |
2,53 |
| 1 US$ |
2,89 |
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt.
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr.






