Einreisebeschränkungen
Staatsbürgern von Israel und Jemen wird die Einreise und der Transit verweigert.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja/1/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Visum bei der Einreise:
Ein Touristen- oder Geschäftsvisum (55 QR bzw. ca. 11 € oder ca. 17 CHF) kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und am Flughafen Doha erteilt werden, es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (Geschäftsvisum: 7 Tage). Es muss 24. Std. vor der Einreise beantragt werden (Geschäftsvisum: 48 Std.) Eine Verlängerung für 1 Monat ist möglich. In diesem Fall muss der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 30 Tage gestellt werden. Staatsangehörige folgender Länder erhalten bei der Einreise ein Visum:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Ein Visum für einen nicht-touristischen Aufenthalt von länger als 14 Tagen muss vor der Reise beantragt werden von Staatsangehörigen von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.
(c) [2] Touristische Aufenthalte: alle anderen Nationalitäten, die ein Visum benötigen, für einen 14-tägigen touristischen Aufenthalt, wenn sie mindestens 24 Std. vor der Ankunft einen Antrag durch ein registriertes Hotel in Doha beim Immigrationsamt des Flughafens stellen lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. der Irak, Somalia und Palästina.
Visum bei der Einreise:
Ein Touristen- oder Geschäftsvisum (55 QR bzw. ca. 11 € oder ca. 17 CHF) kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und am Flughafen Doha erteilt werden, es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (Geschäftsvisum: 7 Tage). Es muss 24. Std. vor der Einreise beantragt werden (Geschäftsvisum: 48 Std.) Eine Verlängerung für 1 Monat ist möglich. In diesem Fall muss der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 30 Tage gestellt werden. Staatsangehörige folgender Länder erhalten bei der Einreise ein Visum:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Ein Visum für einen nicht-touristischen Aufenthalt von länger als 14 Tagen muss vor der Reise beantragt werden von Staatsangehörigen von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.
(c) [2] Touristische Aufenthalte: alle anderen Nationalitäten, die ein Visum benötigen, für einen 14-tägigen touristischen Aufenthalt, wenn sie mindestens 24 Std. vor der Ankunft einen Antrag durch ein registriertes Hotel in Doha beim Immigrationsamt des Flughafens stellen lassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. der Irak, Somalia und Palästina.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über Sitzplatzreservierung verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
100 QR (ca. 22 € oder ca. 34 CHF) bei der Einreise am Flughafen. Weitere Informationen von der Botschaft sowie den jeweiligen Hotels in Katar, die die Visabeantragung für ihre Gäste übernehmen.
100 QR (ca. 22 € oder ca. 34 CHF) bei der Einreise am Flughafen. Weitere Informationen von der Botschaft sowie den jeweiligen Hotels in Katar, die die Visabeantragung für ihre Gäste übernehmen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.




