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Katar

Erforderliche Impfungen

  Vorsichtsmaßnahmen Impfschein erforderlich
Gelbfieber Nein Nein
Cholera Nein Nein
Typhus & Polio Ja -
Malaria Nein -
Essen & Trinken 1 -
Impfvorschriften können sich kurzfristig ändern. Bitte holen Sie im Zweifelsfall rechtzeitig ärztlichen Rat ein.

Anmerkung

[1] Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden, ebenso wie rohe Salate und Mayonnaise. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.

Gesundheitszeugnis

Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorweisen. Mitunter wird eine Bescheinigung verlangt, dass der Besucher HIV-negativ ist und keine der folgenden Krankheiten hat: Tuberkulose, Syphilis, Typhus, Lepra und Hepatitis B.

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