Folgende Artikel können zollfrei nach Katar eingeführt werden:
Tabak (ca. 450 g) und Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Tabak (ca. 450 g) und Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums eingeführt werden.
Alle Arten von Alkohol sind verboten, Schweinefleisch sowie Zeitschriften, die als freizügig angesehen werden könnten.
Alle Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Lizenzbestimmungen
© 2012 Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Content Licensing
Recommended Feature
Ihr Reisebüro
Reisepartner
Advertisement




