Folgende Artikel können zollfrei nach Katar eingeführt werden:
Tabak (ca. 450 g) und Parfüm für den persönlichen Gebrauch.

Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums eingeführt werden.

Alle Arten von Alkohol sind verboten, Schweinefleisch sowie Zeitschriften, die als freizügig angesehen werden könnten.
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