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Polen Länderinfos - Gesundheit

Erforderliche Impfungen

  Vorsichtsmaßnahmen Impfschein erforderlich
Gelbfieber Nein Nein
Cholera Nein Nein
Typhus & Polio Nein -
Malaria Nein -
Essen & Trinken Nein -
Impfvorschriften können sich kurzfristig ändern. Bitte holen Sie im Zweifelsfall rechtzeitig ärztlichen Rat ein.

Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinzen Bialystock, Olsztyn, Suwalki, Masuren, die Gebiete von Siedice bis zur weißrussischen Grenze, westlich von Krakau, östlich von Posen, Stettin und Danzig. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitsvorsorge

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen Vertragsarzt oder an ein öffentliches Gesundheitszentrum. Anschriften von Vertragsärzten und öffentlichen Gesundheitszentren sind bei den Zweigstellen des nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia) erhältlich.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Die Notrufnummern sind in ganz Polen gleich und können kostenlos von allen öffentlichen Telefonzellen angewählt werden:
Polizei: 997.
Feuerwehr: 998.
Rettungsdienst: 999.
Pannendienst: 981.

Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist auch in Polen vorgekommen. Zuletzt wurden im Dezember 2007aufgrund von Vogelgrippefällen auf Geflügelfarmen weit mehr als 100.000 Vögel gekeult.

Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Gesundheitszeugnis

Das Erziehungsministerium verlangt von ausländischen Studenten, die mehr als einige Wochen in Polen studieren wollen, die Durchführung eines HIV-Testes nach Ankunft im Land.

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