Philippinen Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (jedoch von verschiedenen Fluggesellschaften nicht mehr akzeptiert), vorzuziehen ist ein maschinenlesbarer Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet sein, andernfalls benötigen sie ein "Travel Permit" von der philippinischen Botschaft, in dem die Eltern bestätigen, dass sie mitder Reise einverstanden sind.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet sein, andernfalls benötigen sie ein "Travel Permit" von der philippinischen Botschaft, in dem die Eltern bestätigen, dass sie mitder Reise einverstanden sind.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind:
U.a. Touristen aus den in der obigen Tabelle genannten Ländern für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen (An- und Abreisetag zählt mit), sofern sie im Besitz eines 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepasses und gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets sind.
U.a. Touristen aus den in der obigen Tabelle genannten Ländern für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen (An- und Abreisetag zählt mit), sofern sie im Besitz eines 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepasses und gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets sind.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über eine Buchungsbestätigung der Sitze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flüchtlinge und Staatenlose. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Besuchsvisum (einmalige Einreise) und Geschäftsvisum (mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Deutsche und türkische Staatsangehörige erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchsvisum:
30 € (einmalige Einreise innerhalb von 3 Monaten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen).
Geschäftsvisum:
60 € (mehrmalige Einreise, innerhalb von 6 Monten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
90 € (mehrmalige Einreise innerhalb eines Jahres, für einen Aufenthalt von 59 Tagen).
Schweiz
Schweizer und türkische Staatsbürger erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchsvisum:
42 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig).
Geschäftsvisum:
84 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig);
126 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Deutsche und türkische Staatsangehörige erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchsvisum:
30 € (einmalige Einreise innerhalb von 3 Monaten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen).
Geschäftsvisum:
60 € (mehrmalige Einreise, innerhalb von 6 Monten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
90 € (mehrmalige Einreise innerhalb eines Jahres, für einen Aufenthalt von 59 Tagen).
Schweiz
Schweizer und türkische Staatsbürger erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchsvisum:
42 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig).
Geschäftsvisum:
84 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig);
126 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gültigkeitsdauer
Besuchsvisum: 3 Monate für einen Aufenthalt von bis zu 59 Tagen ab dem Tag der Einreise.
Geschäftsvisum: 6 Monate oder 1 Jahr für einen Aufenthalt von bis zu 59 Tagen ab dem Tag der Einreise.
Geschäftsvisum: 6 Monate oder 1 Jahr für einen Aufenthalt von bis zu 59 Tagen ab dem Tag der Einreise.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Botschaft (s. Adressen).
Anmerkung: Die Gültigkeitsdauer des Visums beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Aus diesem Grund ist es laut der philippinischen Botschaft in Bern empfehlenswert, das Visum nicht mehr als zwei Wochen vor der Abreise zu beantragen.
Anmerkung: Die Gültigkeitsdauer des Visums beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Aus diesem Grund ist es laut der philippinischen Botschaft in Bern empfehlenswert, das Visum nicht mehr als zwei Wochen vor der Abreise zu beantragen.
Bearbeitungszeit
Mindestens 1 Woche.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Die Verlängerung des Aufenthalts ist um weitere 38 Tage beim Bureau of Immigration, Mangallanes Drive, Port Area, Manila, (Tel: (0063) (2) 338 45 42. Internet: www.immigration.gov.ph) oder in einem der Regionalbüros (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) möglich. Hierfür ist ein gültiges Rückflugticket erforderlich. Die Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung beträgt zurzeit 2.050 PP zuzüglich einer Expressgebühr von 500 PP.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere werden ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung vom Bureau of Animal Industry benötigt. Das Gesundheitsamt muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass das Tier am Herkunftsort keinen ansteckenden Krankheiten ausgesetzt war.
Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Die transportierende Fluggesellschaft muss den Quarantäneinspekteur 24 Std. vor der Ankunft von der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen.
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Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Die transportierende Fluggesellschaft muss den Quarantäneinspekteur 24 Std. vor der Ankunft von der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen.




