| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Nein/1 |
| Schweiz | Nein/1 |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet sein, andernfalls benötigen sie ein so genanntes Waiver of Exclusion Ground (WEG).
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet sein, andernfalls benötigen sie ein so genanntes Waiver of Exclusion Ground (WEG).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind:
U.a. Touristen aus den, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses und Rück- bzw. Weiterreisetickets sind (Ausnahmen: [1] Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen und Slowenien benötigen ein Visum).
U.a. Touristen aus den, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses und Rück- bzw. Weiterreisetickets sind (Ausnahmen: [1] Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen und Slowenien benötigen ein Visum).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über eine Buchungsbestätigung der Sitze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsangehörige einiger Länder. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Besuchsvisum (einmalige Einreise) und Geschäftsvisum (mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Deutsche und türkische Staatsangehörige erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchs- und Geschäftsvisum:
24 € (einmalige Einreise innerhalb von 3 Monaten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
48 € (mehrmalige Einreise, innerhalb von 6 Monten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
72 € (mehrmalige Einreise innerhalb eines Jahres, für einen Aufenthalt von 59 Tagen).
Schweiz
Schweizer und türkische Staatsbürger erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchs- und Geschäftsvisum:
51 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
102 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig);
153 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Deutsche und türkische Staatsangehörige erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchs- und Geschäftsvisum:
24 € (einmalige Einreise innerhalb von 3 Monaten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
48 € (mehrmalige Einreise, innerhalb von 6 Monten, für einen Aufenthalt von 59 Tagen);
72 € (mehrmalige Einreise innerhalb eines Jahres, für einen Aufenthalt von 59 Tagen).
Schweiz
Schweizer und türkische Staatsbürger erhalten bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für einen Aufenthalt von bis zu 21 Tagen.
Besuchs- und Geschäftsvisum:
51 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig);
102 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig);
153 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gültigkeitsdauer
Besuchsvisum: 59 Tage Aufenthalt vom Tag der Einreise an.
Geschäftsvisum: 6 Monate oder 1 Jahr Aufenthalt.
Geschäftsvisum: 6 Monate oder 1 Jahr Aufenthalt.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Persönlich: 2 Tage, postalisch: 5-7 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Die Verlängerung des Visums ist um weitere 38 Tage beim Bureau of Immigration, Mangallanes Drive, Intramuros, Manila, (Tel: (0063) (2) 527 32 60. Fax: (0063) (2) 527 32 48) oder in einem der Regionalbüros (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) möglich. Hierfür ist ein gültiges Rückflugticket erforderlich. Das "Visa upon arrival" kostet 50 US$. Die Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung beträgt zurzeit 10 PP zuzüglich Expressgebühr von 500 PP.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere werden ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung vom Bureau of Animal Industry benötigt. Das Gesundheitsamt muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass das Tier am Herkunftsort keinen ansteckenden Krankheiten ausgesetzt war.
Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Die transportierende Fluggesellschaft muss den Quarantäneinspekteur 24 Std. vor der Ankunft von der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen.
Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Die transportierende Fluggesellschaft muss den Quarantäneinspekteur 24 Std. vor der Ankunft von der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen.





