Reisepass/Visum
Peru
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein/1
Österreich
Nein/1
Schweiz
Nein/1
Andere EU-Länder
Nein/1
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können: Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Venezuela.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren und muss die Namen der Eltern enthalten oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, sofern sie ausschließlich als Touristen einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
[1] Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig. Sie müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Superintendencia Nacional de Contribuciones (Finanzbehörde) melden.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über reservierte Plätze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente und die Bestätigung der Platzreservierung müssen vorgelegt werden.
Visaarten
U.a. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum. Einzelheiten von der Botschaft.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: ca. 27 €.
Studentenvisum: ca. 13,50 €.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen und in Deutschland oder Österreich ihren Wohnsitz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: ca. 42,20 CHF.
Studentenvisum: ca. 21,10 CHF.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Gültigkeitsdauer
6 Monate. Aufenthaltsdauer max. 90 Tage.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Postalische Anträge werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet.
Bearbeitungszeit
In der Regel 3-7 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
[1] Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig. Sie müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Superintendencia Nacional de Contribuciones (Finanzbehörde) melden.
Verlängerung des Aufenthalts
Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 3 Monate als Tourist in Peru aufhalten möchten, können ihren Aufenthalt vor Ort bei der peruanischen Einwanderungsbehörde gebührenpflichtig verlängern. Das Visum ist zweimal für einen weiteren Monat auf Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums (Ministerio del Interior, Dirección General de Migraciones y Naturalización) gegen Zahlung einer Gebühr (20,00 US$) verlängerbar, so dass man sich gegebenenfalls fast 5 Monate in Peru aufhalten kann - allerdings ausschließlich besuchsweise bzw. zu touristischen Zwecken.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Internationaler Impfausweis (erhältlich beim Amtstierarzt) benötigt, der Angaben zum Halter, zur Identität des Tieres und über eine Tollwutimpfungen (mind. 30 Tage alt) enthält und sowohl vom Amtstierarzt als auch von der ihm übergeordneten deutschen, österreichischen oder schweizer Dienststelle (in Berlin ist dies das Standesamt Berlin I) und schließlich vom zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigt werden muss. Empfehlenswert ist auch eine amtstierärztliche Bescheinigung, dass das Tier frei von Krankheiten ist, welche ebenfalls den beschriebenen Beglaubigungsweg durchlaufen muss. Eine Quarantäne ist dann in Peru nicht notwendig.
Aktueller Hinweis:
Zurzeit muss für Katzen u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusätzlich eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass die Tiere nicht mit Rindfleisch gefüttert wurden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Nein/1 |
| Schweiz | Nein/1 |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können: Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Venezuela.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren und muss die Namen der Eltern enthalten oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, sofern sie ausschließlich als Touristen einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
[1] Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig. Sie müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Superintendencia Nacional de Contribuciones (Finanzbehörde) melden.
EU-Länder und Schweiz.
[1] Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig. Sie müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Superintendencia Nacional de Contribuciones (Finanzbehörde) melden.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über reservierte Plätze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente und die Bestätigung der Platzreservierung müssen vorgelegt werden.
Visaarten
U.a. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum. Einzelheiten von der Botschaft.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: ca. 27 €.
Studentenvisum: ca. 13,50 €.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen und in Deutschland oder Österreich ihren Wohnsitz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: ca. 42,20 CHF.
Studentenvisum: ca. 21,10 CHF.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Touristen- und Geschäftsvisum: ca. 27 €.
Studentenvisum: ca. 13,50 €.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen und in Deutschland oder Österreich ihren Wohnsitz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: ca. 42,20 CHF.
Studentenvisum: ca. 21,10 CHF.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.
Gültigkeitsdauer
6 Monate. Aufenthaltsdauer max. 90 Tage.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Postalische Anträge werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet.
Bearbeitungszeit
In der Regel 3-7 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
[1] Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig. Sie müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Superintendencia Nacional de Contribuciones (Finanzbehörde) melden.
Verlängerung des Aufenthalts
Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 3 Monate als Tourist in Peru aufhalten möchten, können ihren Aufenthalt vor Ort bei der peruanischen Einwanderungsbehörde gebührenpflichtig verlängern. Das Visum ist zweimal für einen weiteren Monat auf Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums (Ministerio del Interior, Dirección General de Migraciones y Naturalización) gegen Zahlung einer Gebühr (20,00 US$) verlängerbar, so dass man sich gegebenenfalls fast 5 Monate in Peru aufhalten kann - allerdings ausschließlich besuchsweise bzw. zu touristischen Zwecken.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Internationaler Impfausweis (erhältlich beim Amtstierarzt) benötigt, der Angaben zum Halter, zur Identität des Tieres und über eine Tollwutimpfungen (mind. 30 Tage alt) enthält und sowohl vom Amtstierarzt als auch von der ihm übergeordneten deutschen, österreichischen oder schweizer Dienststelle (in Berlin ist dies das Standesamt Berlin I) und schließlich vom zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigt werden muss. Empfehlenswert ist auch eine amtstierärztliche Bescheinigung, dass das Tier frei von Krankheiten ist, welche ebenfalls den beschriebenen Beglaubigungsweg durchlaufen muss. Eine Quarantäne ist dann in Peru nicht notwendig.
Aktueller Hinweis:
Zurzeit muss für Katzen u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusätzlich eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass die Tiere nicht mit Rindfleisch gefüttert wurden.
Aktueller Hinweis:
Zurzeit muss für Katzen u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusätzlich eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass die Tiere nicht mit Rindfleisch gefüttert wurden.









