Peru Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein/1
Österreich Nein/1
Schweiz Nein/1
Andere EU-Länder Nein/1
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
 
Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, sofern sie ausschließlich als Touristen einreisen:
EU-Länder und Schweiz.

[1] Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig (s. Meldepflicht).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem selben Flugzeug oder dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über reservierte Sitzplätze verfügen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente und die Bestätigung der Platzreservierung müssen vorgelegt werden.

Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Studenten- und Transitvisum. Einzelheiten von der Botschaft.

Visagebühren

Deutschland und Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 27 €.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen und in Deutschland oder Österreich ihren Wohnsitz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.

Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 39 CHF.
Die Visagebühren für das Touristenvisum gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Gebühren sind vom Wechselkurs abhängig.

Hinweis: Studentenvisa werden von den konsularischen Vertretungen derzeit nicht ausgestellt.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: 12 Monate für eine Aufenthaltsdauer von max. 183 Tagen.
Geschäftsvisum: 12 Monate für eine Aufenthaltsdauer von max. 120 Tagen (90 Tage + Verlängerung um 30 Tage).

Antragstellung

Persönlich im Konsulat bzw. in der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Postalische Anträge werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich. Auskunft erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Reisen in das Amazonasgebiet: Gelbfieberimpfung für alle Reisenden vorgeschrieben.

Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Geschäftsreisende aller Nationalitäten benötigen ein Geschäftsvisum und sind in Peru meldepflichtig. Sie müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Superintendencia Nacional de Contribuciones (Finanzbehörde) melden.

Verlängerung des Aufenthalts

Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 3 Monate als Tourist in Peru aufhalten möchten, können ihren Aufenthalt vor Ort bei der peruanischen Einwanderungsbehörde gebührenpflichtig verlängern. Das Visum ist dreimal für einen weiteren Monat auf Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Innenministeriums (Ministerio del Interior, Dirección General de Migraciones y Naturalización) verlängerbar, so dass man sich gegebenenfalls bis zu 183 Tage in Peru aufhalten kann - allerdings ausschließlich besuchsweise bzw. zu touristischen Zwecken.

Geschäftsvisa können einmal für 30 Tage bei der Einwanderungsbehörde verlängert werden.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Internationaler Impfausweis (erhältlich beim Amtstierarzt) benötigt, der Angaben zum Halter, zur Identität des Tieres und über eine Tollwutimpfungen (mind. 30 Tage alt) enthält und sowohl vom Amtstierarzt als auch von der ihm übergeordneten deutschen, österreichischen oder schweizer Dienststelle (in Berlin ist dies das Standesamt Berlin I) und schließlich vom zuständigen peruanischen Konsulat beglaubigt werden muss. Empfehlenswert ist auch eine amtstierärztliche Bescheinigung, dass das Tier frei von Krankheiten ist, welche ebenfalls den beschriebenen Beglaubigungsweg durchlaufen muss. Eine Quarantäne ist dann in Peru nicht notwendig.
Aktueller Hinweis:
Zurzeit muss für Katzen u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusätzlich eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass die Tiere nicht mit Rindfleisch gefüttert wurden.
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