Paraguay Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Anmerkung:
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes unbedingt darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls kann es bei Kontrollen auf Überlandstraßen zu Schwierigkeiten kommen, wenn der legale Aufenthalt bzw. bei Ausreise über den Flughafen von Asunción das Einhalten der 90-Tage-Frist nachgewiesen werden muss.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Bei Visumpflicht muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten und eine Geburtsurkunde. Diese müssen durch die zuständige paraguayische Botschaft legalisiert und von einem enerkannten Übersetzer in die spanische Sprache übersetzt werden.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Anmerkung: Um den Einreisestempel bei der Ankunft zu erhalten, benötigen die oben genannten Nationalitäten neben dem Reisepass die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte Internationale Einreisekarte sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel bzw. Devisen im Gegenwert von über 10.000 US$ eingeführt werden.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Soll der Flughafen zwecks Übernachtung verlassen werden, ist dazu eine Einreisekarte notwendig. Die Beantragung eines Transitvisum vor Abreise ist jedoch empfehlenswert.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 45 USD / 37,50 € (einmalige Einreise); 65 USD / 54,20 € (mehrmalige Einreise). Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bzw. Österreich haben.

Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: Die Visagebühren müssen bei der Botschaft in Bern (s. Adressen) erfragt werden. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren werden in Schweizer Franken berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.

Gültigkeitsdauer

Maximal 90 Tage ab Ausstellungsdatum.

Antragstellung

Postalisch bei der Botschaft bzw. Generalkonsulat (s. Adressen). Die Abholung muss jedoch persönlich erfolgen.

Bearbeitungszeit

2 bis 3 Wochen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Verlängerung des Aufenthalts

Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Diese muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero (Tel: 49 29 08 und 44 60 66), beantragt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Einwanderungsbehörde des Innenministeriums.

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Haustieren (Hunde, Katzen, u.s.w.) nach Paraguay ist ein von der zuständigen paraguayischen Botschaft beglaubigtes Gesundheitszeugnis erforderlich.
© 2010 Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. No part of this site may be reproduced without our written permission
Advertisement
 
Reisepartner
Offizielle USA Green Card Lotterie Offizielle USA Green Card Lotterie

und Arbeiten in den USA, Klicken Sie hier.

Buchen Sie hier Mieten Sie ein Auto

Wir finden ein gutes Angebot für Sie!

Booking.com BOOKING.COM

68000+ Hotels, Bestpreisgarantie

Hotel Reservation Hotel Reservation

Make hotel reservations.

Ihr Reisebüro
Advertisement