Reisepass/Visum
Paraguay
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes unbedingt darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls kann es bei Kontrollen auf Überlandstraßen zu Schwierigkeiten kommen, wenn der legale Aufenthalt bzw. bei Ausreise über den Flughafen von Asunción das Einhalten der 90-Tage-Frist nachgewiesen werden muss.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab dem 10. Lebensjahr mit Lichtbild, vor dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild empfehlenswert oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Diese Zustimmung muss durch die zuständige paraguayische Botschaft legalisiert werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien).
Anmerkung: Um den Einreisestempel bei der Ankunft zu erhalten benötigen die oben genannten Nationalitäten neben dem Reisepass die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte Internationale Einreisekarte sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel bzw. Devisen im Gegenwert von über 10.000,- US$ eingeführt werden.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 41 € (einmalige Einreise); 59 € (mehrmalige Einreise). Die angegebenen Visagebühren sind inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 14 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 37 €/45 US$ (einmalige Einreise); 56 US$ (mehrmalige Einreise. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben. Die Gebühren werden in Euro berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: Die Visagebühren müssen bei der Botschaft in Bern (s. Adressen) erfragt werden. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren werden in Schweizer Franken berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage ab Ausstellungsdatum.
Antragstellung
Postalisch bei der Botschaft bzw. Generalkonsulat (s. Adressen). Die Abholung muss jedoch persönlich erfolgen.
Bearbeitungszeit
2 bis 4 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Diese muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 49 29 08 und 44 60 66, beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde des Innenministeriums.
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Haustieren (Hunde, Katzen, u.s.w.) nach Paraguay ist ein von der zuständigen paraguayischen Botschaft beglaubigter internationaler Impfpass erforderlich.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes unbedingt darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls kann es bei Kontrollen auf Überlandstraßen zu Schwierigkeiten kommen, wenn der legale Aufenthalt bzw. bei Ausreise über den Flughafen von Asunción das Einhalten der 90-Tage-Frist nachgewiesen werden muss.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab dem 10. Lebensjahr mit Lichtbild, vor dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild empfehlenswert oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Diese Zustimmung muss durch die zuständige paraguayische Botschaft legalisiert werden.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Diese Zustimmung muss durch die zuständige paraguayische Botschaft legalisiert werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien).
Anmerkung: Um den Einreisestempel bei der Ankunft zu erhalten benötigen die oben genannten Nationalitäten neben dem Reisepass die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte Internationale Einreisekarte sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel bzw. Devisen im Gegenwert von über 10.000,- US$ eingeführt werden.
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien).
Anmerkung: Um den Einreisestempel bei der Ankunft zu erhalten benötigen die oben genannten Nationalitäten neben dem Reisepass die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte Internationale Einreisekarte sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel bzw. Devisen im Gegenwert von über 10.000,- US$ eingeführt werden.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 41 € (einmalige Einreise); 59 € (mehrmalige Einreise). Die angegebenen Visagebühren sind inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 14 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 37 €/45 US$ (einmalige Einreise); 56 US$ (mehrmalige Einreise. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben. Die Gebühren werden in Euro berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: Die Visagebühren müssen bei der Botschaft in Bern (s. Adressen) erfragt werden. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren werden in Schweizer Franken berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Touristen- und Geschäftsvisum: 41 € (einmalige Einreise); 59 € (mehrmalige Einreise). Die angegebenen Visagebühren sind inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 14 €. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 37 €/45 US$ (einmalige Einreise); 56 US$ (mehrmalige Einreise. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben. Die Gebühren werden in Euro berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: Die Visagebühren müssen bei der Botschaft in Bern (s. Adressen) erfragt werden. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren werden in Schweizer Franken berechnet und variieren entsprechend des aktuellen Wechselkurses.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage ab Ausstellungsdatum.
Antragstellung
Postalisch bei der Botschaft bzw. Generalkonsulat (s. Adressen). Die Abholung muss jedoch persönlich erfolgen.
Bearbeitungszeit
2 bis 4 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Diese muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 49 29 08 und 44 60 66, beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Einwanderungsbehörde des Innenministeriums.
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Haustieren (Hunde, Katzen, u.s.w.) nach Paraguay ist ein von der zuständigen paraguayischen Botschaft beglaubigter internationaler Impfpass erforderlich.








