| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, sollte bei der Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise:
[1] Es ist zwar möglich, bei Einreise an den Flughäfen von Port Moresby, Daru und Kagamuga ein Touristen- oder Geschäftsvisum mit sechzigtägiger Gültigkeitsdauer zu erhalten, jedoch wird die vorherige Beantragung bei der Botschaft Papua-Neuguineas empfohlen. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von
(a) EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Ein Visum vor der Reise beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Übrige Länder: Staatsangehörige zahlreicher weiterer Länder müssen vor der Abreise ein Visum beantragen. Weitere Informationen geben die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visum bei der Einreise:
[1] Es ist zwar möglich, bei Einreise an den Flughäfen von Port Moresby, Daru und Kagamuga ein Touristen- oder Geschäftsvisum mit sechzigtägiger Gültigkeitsdauer zu erhalten, jedoch wird die vorherige Beantragung bei der Botschaft Papua-Neuguineas empfohlen. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von
(a) EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Ein Visum vor der Reise beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Übrige Länder: Staatsangehörige zahlreicher weiterer Länder müssen vor der Abreise ein Visum beantragen. Weitere Informationen geben die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von [2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und zahlreicher weiterer Länder. Weitere Informationen geben die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Touristen- und Transitvisum: 9 €. Geschäftsvisum: 225 € (mehrmalige Einreise). Für Arbeits-, Forschungs- und Studienvisa gelten andere Gebühren, Auskünfte von der Botschaft.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 60 Tage; Geschäftsvisum: mehrmalige Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, wobei man sich hierbei jeweils maximal 60 Tage aufhalten darf.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 1 Antragsformular (pro Reisepass). (b) Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit). (c) 2 Passfotos. (d) Buchungsbestätigung eines Reisebüros (oder der Firma bei Geschäftsreisen). (e) Geldmittel- oder Unterkunftsnachweis. (f) Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden. (g) Geschäftsvisum: Ausführliches Empfehlungsschreiben mit Angaben über den Besuchsgrund, Geschäftskontakte und den Kostenträger der Reise, Lebenslauf, Beschreibung des Projekts im Land, Jahresbericht der Muttergesellschaft. (h) Nachweis eines Rückflugtickets.
Kinder sollten ebenfalls zwei Antragsformulare ausfüllen, ob sie im Elternpass eingetragen sind oder einen Kinderausweis besitzen. Eltern können die Formulare für ihre Kinder unterzeichnen.
Kinder sollten ebenfalls zwei Antragsformulare ausfüllen, ob sie im Elternpass eingetragen sind oder einen Kinderausweis besitzen. Eltern können die Formulare für ihre Kinder unterzeichnen.
Bearbeitungszeit
Mindestens 48 Std. für Touristen- und Geschäftsvisa. Anträge sollten mindestens eine Woche vor der Abreise gestellt werden. Die Ausstellung vorläufiger Aufenthaltsgenehmigungen dauert 6 Wochen oder länger.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





