Papua-Neuguinea Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja/1
Österreich Ja/1
Schweiz Ja/1
Andere EU-Länder Ja/1/2
Türkei Ja/1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, sollte bei der Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass. 

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich.

Visum bei der Einreise:
[1] Es ist zwar möglich, bei Einreise an den Flughäfen von Port Moresby, Daru und Kagamuga ein Touristen- oder Geschäftsvisum mit sechzigtägiger Gültigkeitsdauer zu erhalten, jedoch wird die vorherige Beantragung bei der Botschaft Papua-Neuguineas empfohlen. Diese Regelung gilt u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und die Türkei (Ausnahmen: Ein Visum vor der Reise beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von [2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und zahlreicher weiterer Länder. Weitere Informationen geben die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Auskünfte von der Botschaft.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: 60 Tage.
 
Geschäftsvisum: mehrmalige Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, wobei man sich hierbei jeweils maximal 60 Tage aufhalten darf.

Antragstellung

Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Mindestens 48 Std. für Touristen- und Geschäftsvisa. Anträge sollten mindestens eine Woche vor der Abreise gestellt werden. Die Ausstellung vorläufiger Aufenthaltsgenehmigungen dauert 6 Wochen oder länger.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.




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