| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1/2 |
| Türkei | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, sollte bei der Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise:
[1] Es ist zwar möglich, bei Einreise an den Flughäfen von Port Moresby, Daru und Kagamuga ein Touristen- oder Geschäftsvisum mit sechzigtägiger Gültigkeitsdauer zu erhalten, jedoch wird die vorherige Beantragung bei der Botschaft Papua-Neuguineas empfohlen. Diese Regelung gilt u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und die Türkei (Ausnahmen: Ein Visum vor der Reise beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).
Visum bei der Einreise:
[1] Es ist zwar möglich, bei Einreise an den Flughäfen von Port Moresby, Daru und Kagamuga ein Touristen- oder Geschäftsvisum mit sechzigtägiger Gültigkeitsdauer zu erhalten, jedoch wird die vorherige Beantragung bei der Botschaft Papua-Neuguineas empfohlen. Diese Regelung gilt u.a. für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und die Türkei (Ausnahmen: Ein Visum vor der Reise beantragen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von [2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und zahlreicher weiterer Länder. Weitere Informationen geben die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Auskünfte von der Botschaft.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 60 Tage.
Geschäftsvisum: mehrmalige Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, wobei man sich hierbei jeweils maximal 60 Tage aufhalten darf.
Geschäftsvisum: mehrmalige Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, wobei man sich hierbei jeweils maximal 60 Tage aufhalten darf.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Mindestens 48 Std. für Touristen- und Geschäftsvisa. Anträge sollten mindestens eine Woche vor der Abreise gestellt werden. Die Ausstellung vorläufiger Aufenthaltsgenehmigungen dauert 6 Wochen oder länger.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





