Papua-Neuguinea
Folgende Artikel können zollfrei nach Papua-Neuguinea eingeführt werden:
250 Zigaretten oder 50 g Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
2 l alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Andere Artikel und Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 1000 K (Personen unter 18 J. bis 500 K), ausgenommen sind Radios, Kassettenrekorder, Fernseher, Verstärker und Zubehör.
250 Zigaretten oder 50 g Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
2 l alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Andere Artikel und Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 1000 K (Personen unter 18 J. bis 500 K), ausgenommen sind Radios, Kassettenrekorder, Fernseher, Verstärker und Zubehör.
Tierische Produkte, die nicht in Dosen konserviert sind und die nicht aus Australien oder Neuseeland stammen, frisches oder konserviertes Schweinefleisch aus Neuseeland, Drogen und pornografische Erzeugnisse.
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