Panama Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass (empfohlen).
Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die sich länger als 30 Tage in Panama aufhalten, benötigen eine Ausreisegenehmigung.
Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die sich länger als 30 Tage in Panama aufhalten, benötigen eine Ausreisegenehmigung.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen (Verlängerung auf bis zu 90 Tage vor Ort bei den Einwanderungsbehörden):
EU-Länder und die Schweiz.
EU-Länder und die Schweiz.
Visaarten
Einreisevisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Deutsche und Österreicher müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum (für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten):
ca. 50 € (ohne Rückfragen bei den panamaischen Behörden),
ca. 80 € (mit Rückfrage bei den panamaischen Behörden);
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Meldebestätigung für Deutschland/österreich haben. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität ab und müssen zum aktuellen Wechselkurs in Euro entrichtet werden.
Hinweis: Die Botschaft in Wien stellt Visa nur für Staatsbürger bestimmter Länder aus.
Schweiz
Schweizer müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
36,75 CHF (Einreisevisum, einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, kann im Land verlängert werden);
78,75 CHF (genehmigtes Visum, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, kann im Land verlängert werden).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität ab (die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten).
Deutsche und Österreicher müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum (für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten):
ca. 50 € (ohne Rückfragen bei den panamaischen Behörden),
ca. 80 € (mit Rückfrage bei den panamaischen Behörden);
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Meldebestätigung für Deutschland/österreich haben. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität ab und müssen zum aktuellen Wechselkurs in Euro entrichtet werden.
Hinweis: Die Botschaft in Wien stellt Visa nur für Staatsbürger bestimmter Länder aus.
Schweiz
Schweizer müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
36,75 CHF (Einreisevisum, einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, kann im Land verlängert werden);
78,75 CHF (genehmigtes Visum, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, kann im Land verlängert werden).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität ab (die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten).
Gültigkeitsdauer
3 Monate ab Ausstellungsdatum für maximal 90 Tage Aufenthalt.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Alle Visa müssen persönlich beantragt werden. Ausstellung u.U. sofort (sollte vorab telefonisch bestätigt werden), ansonsten ca. 3 Tage plus Postweg.
Genehmigungspflichtige Visa: 2-3 Wochen.
Genehmigungspflichtige Visa: 2-3 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (US$1000 oder Kreditkarten).
Verlängerung des Aufenthalts
Beträgt die Aufenthaltsdauer mehr als 30 Tage, muss rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist eine Ausreisegenehmigung bei der Ausländerbehörde (Dirección de Migración) beantragt werden, die in der Regel bis zu einem Gesamtaufenthalt von drei Monaten erteilt wird, sowie eine Bescheinigung über das Nichtbestehen von Schulden (sog. "Paz y Salvo") in Panama beim Finanzministerium (Ministerio de Economía y Finanzas).
Einreise mit Haustieren
Bis zu 2 Vögel dürfen pro Passagier eingeführt werden. Für Vögel werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in Panama City benötigt. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige diplomatische Vertretung von Panama. Vögel müssen für 15 Tage in Quarantäne. Vögel aus Mexiko dürfen nicht eingeführt werden.
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass das Tier maximal 16 Monate und mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Die Dokumente müssen von einem Konsulat von Panama genehmigt werden. Alle Hunde und Katzen müssen für 40 Tage in Quarantäne. Eine Quarantäne zu Hause kann beim Gesundheitsministerium beantragt werden.
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Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass das Tier maximal 16 Monate und mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Die Dokumente müssen von einem Konsulat von Panama genehmigt werden. Alle Hunde und Katzen müssen für 40 Tage in Quarantäne. Eine Quarantäne zu Hause kann beim Gesundheitsministerium beantragt werden.




