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Panama Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die sich länger als 30 Tage in Panama aufhalten, benötigen eine Ausreisegenehmigung.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
[1] EU-Länder und die Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien).

Visaarten

Einreisevisum.

Visagebühren

Deutschland
Deutsche müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
50 € (genehmigtes Visum, für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten);
50 € (gestempeltes Visum, für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Meldebestätigung für Deutschland haben. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität ab und müssen zum aktuellen Wechselkurs in Euro entrichtet werden.

Österreich
Österreicher müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
insgesamt 40-45 € (gestempeltes Visum, für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten, inkl. Bearbeitungsgebühr).
Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität und den aktuellen Wechselkursen ab.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben. Die Botschaft in Wien stellt Visa nur für Staatsbürger bestimmter Länder aus. Staatsangehörige, die für die Einreise eine Genehmigung der panamaischen Einwanderungsbehörde benötigen, müssen eine höhere Gebühr entrichten.

Schweiz
Schweizer müssen für Aufenthalte, die länger als 3 Monate dauern, vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Touristen- und Geschäftsvisum:
40 CHF (gestempeltes Visum, einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, kann im Land verlängert werden);
91 CHF (genehmigtes Visum, für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, kann im Land verlängert werden).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Nationalität ab (die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten).

Gültigkeitsdauer

3 Monate ab Ausstellungsdatum für maximal 90 Tage Aufenthalt.

Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

24 Std. bei persönlicher Antragstellung. Normale Einreisevisa werden sofort bearbeitet, genehmigungspflichtige Visa erhält man nach 3-10 Tagen (nach Eintreffen der Bestätigung aus Panama). Alle Visa müssen persönlich beantragt werden.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Dokumente bei der Einreise

Die Einreisebestimmungen sind sehr komplex und können sich kurzfristig ändern. Bei Verstößen wird man auf Kosten der Fluggesellschaft ins Herkunftsland zurückgeschickt, sofern man nicht über genügend Geldmittel für seinen Aufenthalt und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets verfügt (Touristen müssen mindestens 1000 US$ oder Kreditkarten vorweisen können).

Verlängerung des Aufenthalts

Beträgt die Aufenthaltsdauer mehr als 30 Tage, muss rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist eine Ausreisegenehmigung bei der Ausländerbehörde (Dirección de Migración) beantragt werden, die in der Regel bis zu einem Gesamtaufenthalt von drei Monaten erteilt wird. Hat sich der Reisende länger als 30 Tage in Panama aufgehalten, ist beim Finanzministerium (Ministerio de Economía y Finanzas) eine Bescheinigung über das Nichtbestehen von Schulden in Panama zu besorgen (sog. "Paz y Salvo").

Einreise mit Haustieren

Bis zu 2 Vögel dürfen pro Passagier eingeführt werden. Für Vögel werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium in Panama City benötigt. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige diplomatische Vertretung von Panama. Vögel müssen für 15 Tage in Quarantäne. Vögel aus Mexiko dürfen nicht eingeführt werden.
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass das Tier maximal 16 Monate und mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Die Dokumente müssen von einem Konsulat von Panama genehmigt werden. Alle Hunde und Katzen müssen für 40 Tage in Quarantäne. Eine Quarantäne zu Hause kann beim Gesundheitsministerium beantragt werden.

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