Länderinfos
Aserbaidschan
Reise- und Sicherheitsinformationen
Reise- und Sicherheitsinformationen
Aserbaidschan
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 11.06.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden. Auch kommt es an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln. Mit letzterem muss auch an dem von Armenien anerkannten Teil der aserbaidschanisch-armenischen Grenze gerechnet werden, einschließlich der Grenze der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan zu Armenien.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 11.06.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden. Auch kommt es an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln. Mit letzterem muss auch an dem von Armenien anerkannten Teil der aserbaidschanisch-armenischen Grenze gerechnet werden, einschließlich der Grenze der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan zu Armenien.
Stand: 11.06.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden. Auch kommt es an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln. Mit letzterem muss auch an dem von Armenien anerkannten Teil der aserbaidschanisch-armenischen Grenze gerechnet werden, einschließlich der Grenze der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan zu Armenien.



