Aserbaidschan Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Der Deutsche Kinderausweis, auch mit Lichtbild, ist nicht empfohlen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich für die in der obigen Tabelle aufgeführten Nationalitäten.
Visum bei der Einreise
Die Möglichkeit, das Einreisevisum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten zu können, besteht. Es wird jedoch dringend davon abgeraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da es in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten gab und viele Reisende zurückgewiesen wurden.
Visum bei der Einreise
Die Möglichkeit, das Einreisevisum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten zu können, besteht. Es wird jedoch dringend davon abgeraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da es in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten gab und viele Reisende zurückgewiesen wurden.
Visaarten
Touristenvisum, Geschäftsvisum, Privatvisum, Transitvisum.
Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
Visagebühren
Die Visumgebühren müssen generell per Banküberweisung gezahlt werden.
Deutschland und Schweiz
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
ein- und zweimalige Einreise: 60 €;
Transitvisum:
einmalige Durchreise: 16 €;
zweimalige Durchreise: 32 €.
Österreich
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
ein- und zweimalige Einreise: 60 €;
Transitvisum:
einmalige Durchreise: 17 €;
zweimalige Durchreise: 33 €.
Schweiz
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
ein- und zweimalige Einreise: 110 CHF.
Transitvisum:
ein- und zweimalige Durchreise: 110 CHF.
Deutschland und Schweiz
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
ein- und zweimalige Einreise: 60 €;
Transitvisum:
einmalige Durchreise: 16 €;
zweimalige Durchreise: 32 €.
Österreich
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
ein- und zweimalige Einreise: 60 €;
Transitvisum:
einmalige Durchreise: 17 €;
zweimalige Durchreise: 33 €.
Schweiz
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
ein- und zweimalige Einreise: 110 CHF.
Transitvisum:
ein- und zweimalige Durchreise: 110 CHF.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
In der Regel 7-10 Werktage (Deutschland), 3-10 Werktage (Österreich, Schweiz).
Meldepflicht
Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender privater Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde. Das Visum ist nur für die Städte gültig, die im Sichtvermerk angegeben sind.
© 2010 Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. No part of this site may be reproduced without our written permission




