| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild nur bei Begleitung eines Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan.
Visum bei der Einreise
[1] Die Bürger der Türkei können ihre Einreisevisum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten. Es wird gebeten deutliche, genaue und vollständige Angaben zu schreiben, da andernfalls die Erteilung des Visums verzögert oder sogar abgelehnt werden kann.
Visum bei der Einreise
[1] Die Bürger der Türkei können ihre Einreisevisum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten. Es wird gebeten deutliche, genaue und vollständige Angaben zu schreiben, da andernfalls die Erteilung des Visums verzögert oder sogar abgelehnt werden kann.
Visaarten
Touristenvisum (nur mit Buchungsbestätigung eines aserbaidschanischen Reisebüros); Geschäftsvisum (nur mit Genehmigung des aserbaidschanischen Außenministeriums, die vom Geschäftspartner in Baku beantragt werden muss); Privatvisum; Transitvisum (gültige Einreisepapiere für das Zielland sowie ein Rück- bzw. Weiterflugticket werden benötigt).
Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
Visagebühren
Deutschland und Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 60 €; zweimalig 60 €
Transitvisum: einmalig 16 €; zweimalig 32 €. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen Reisepass haben. Bei Expressausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren. Alle konsularischen Gebühren werden in Euro erhoben und können nur per Banküberweisung, nicht aber in bar und nicht mit einem Scheck bezahlt werden.
Österreich
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 40 US$; zweimalig 80 US$
Transitvisum: einmalig 20 US$; zweimalig 40 US$. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen Reisepass haben. Bei Expressausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren. Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Wechselkurse in Euro erhoben.
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 60 €; zweimalig 60 €
Transitvisum: einmalig 16 €; zweimalig 32 €. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen Reisepass haben. Bei Expressausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren. Alle konsularischen Gebühren werden in Euro erhoben und können nur per Banküberweisung, nicht aber in bar und nicht mit einem Scheck bezahlt werden.
Österreich
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 40 US$; zweimalig 80 US$
Transitvisum: einmalig 20 US$; zweimalig 40 US$. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen Reisepass haben. Bei Expressausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren. Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Wechselkurse in Euro erhoben.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
In der Regel 7-10 Werktage (Deutschland), 3-10 Werktage (Österreich, Schweiz); 2-3 Tage für Expressausstellung.
Meldepflicht
Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender privater Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde. Das Visum ist nur für die Städte gültig, die im Sichtvermerk angegeben sind.




