Reisepass/Visum
Aserbaidschan
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild nur bei Begleitung eines Elternteils oder eigener Reisepass. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan.
Visum bei der Einreise
Die Möglichkeit, das Einreisevisum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten zu können, besteht. Es wird jedoch davon abgeraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, weil es in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten gab und viele Reisende die Rückkehr antreten mussten.
Visaarten
Touristenvisum (nur mit Buchungsbestätigung eines aserbaidschanischen Reisebüros); Geschäftsvisum (nur mit Genehmigung des aserbaidschanischen Außenministeriums, die vom Geschäftspartner in Baku beantragt werden muss); Privatvisum; Transitvisum (gültige Einreisepapiere für das Zielland sowie ein Rück- bzw. Weiterflugticket werden benötigt).
Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
Visagebühren
Deutschland und Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 60 €;
zweimalig Einreise: 60 €.
Transitvisum:
einmalige Einreise: 16 €;
zweimalige Einreise: 32 €.
Alle konsularischen Gebühren werden in Euro erhoben und können nur per Banküberweisung, nicht aber in bar und nicht mit einem Scheck bezahlt werden.
Österreich
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 40 US$;
zweimalige Einreise: 80 US$.
Transitvisum:
einmalige Einreise: 20 US$;
zweimalige Einreise: 40 US$.
Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Wechselkurse in Euro erhoben.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
In der Regel 7-10 Werktage (Deutschland), 3-10 Werktage (Österreich, Schweiz).
Meldepflicht
Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender privater Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde. Das Visum ist nur für die Städte gültig, die im Sichtvermerk angegeben sind.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild nur bei Begleitung eines Elternteils oder eigener Reisepass. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan.
Visum bei der Einreise
Die Möglichkeit, das Einreisevisum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten zu können, besteht. Es wird jedoch davon abgeraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, weil es in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten gab und viele Reisende die Rückkehr antreten mussten.
Visum bei der Einreise
Die Möglichkeit, das Einreisevisum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in dringenden Fällen auf dem Bakuer Flughafen direkt vor Ort erhalten zu können, besteht. Es wird jedoch davon abgeraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, weil es in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten gab und viele Reisende die Rückkehr antreten mussten.
Visaarten
Touristenvisum (nur mit Buchungsbestätigung eines aserbaidschanischen Reisebüros); Geschäftsvisum (nur mit Genehmigung des aserbaidschanischen Außenministeriums, die vom Geschäftspartner in Baku beantragt werden muss); Privatvisum; Transitvisum (gültige Einreisepapiere für das Zielland sowie ein Rück- bzw. Weiterflugticket werden benötigt).
Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
Visagebühren
Deutschland und Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 60 €;
zweimalig Einreise: 60 €.
Transitvisum:
einmalige Einreise: 16 €;
zweimalige Einreise: 32 €.
Alle konsularischen Gebühren werden in Euro erhoben und können nur per Banküberweisung, nicht aber in bar und nicht mit einem Scheck bezahlt werden.
Österreich
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 40 US$;
zweimalige Einreise: 80 US$.
Transitvisum:
einmalige Einreise: 20 US$;
zweimalige Einreise: 40 US$.
Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Wechselkurse in Euro erhoben.
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 60 €;
zweimalig Einreise: 60 €.
Transitvisum:
einmalige Einreise: 16 €;
zweimalige Einreise: 32 €.
Alle konsularischen Gebühren werden in Euro erhoben und können nur per Banküberweisung, nicht aber in bar und nicht mit einem Scheck bezahlt werden.
Österreich
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 40 US$;
zweimalige Einreise: 80 US$.
Transitvisum:
einmalige Einreise: 20 US$;
zweimalige Einreise: 40 US$.
Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen Wechselkurse in Euro erhoben.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
In der Regel 7-10 Werktage (Deutschland), 3-10 Werktage (Österreich, Schweiz).
Meldepflicht
Sofern ein längerfristiger, über 30 Tage hinausgehender privater Aufenthalt beabsichtigt wird, besteht eine Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde. Das Visum ist nur für die Städte gültig, die im Sichtvermerk angegeben sind.








