Folgende Artikel können zollfrei nach Aserbaidschan eingeführt werden (Personen ab 16 J.):
1000 Zigaretten oder 1000 g andere Tabakerzeugnisse;
1,5 l Spirituosen;
2 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
1000 Zigaretten oder 1000 g andere Tabakerzeugnisse;
1,5 l Spirituosen;
2 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
Bei Einreise ins Land müssen Touristen auf einem Zollformular Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (auch mitgeführte Pelze), Wertgegenstände und Fremdwährungen deklarieren. Das Formular ist bis zur Ausreise aufzuheben.
Waffen, Munition, Drogen, lebende Tiere (Sondergenehmigung erforderlich), propagandistisches Material (Fotos, Schriftstücke, usw.), das sich gegen Aserbaidschan richtet, Obst und Gemüse.
Waffen, Munition, Edelmetalle und Pelze. Kunstgegenstände und Antiquitäten können nur mit vorheriger Erlaubnis des Kulturministeriums ausgeführt werden.
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