Republik Palau (Belau) Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland 1
Österreich 1
Schweiz 1
Andere EU-Länder 1
Türkei 1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

[1] Bei der Einreise kostenlos erhältlich für alle oben genannten Nationalitäten für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

Das Entry Permit wird gegen Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets sowie eines Nachweises über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung des Aufenthalts ausgestellt. Verlängerungen müssen beim Chief of Immigration (Adresse s. Antragstellung) beantragt werden.

Visaarten

Entry Permit.

Visagebühren

Entry Permit: kostenlos.

2-malige Verlängerung um jeweils 30 Tage (je 50 US$) ist möglich.

Antragstellung

Für Aufenthalte über 30 Tagen: Chief of Immigration, Bureau of Legal Affairs, Ministry of Justice, PO Box 100, Koror 96940. Tel: (680) 488 24 98, 488 26 78 (Internet: www.palaugov.net).

(Anträge auf Verlängerung des Entry Permit müssen spätestens 7 Tage vor dessen Ablauf gestellt werden.)

Antragstellung

S. Visum.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen (200 US$ pro Woche).

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Ausländer, die sich länger als 6 Monate auf Palau aufhalten wollen, müssen sich spätestens 30 Tage nach der Einreise beim Chief of Immigration (s. Antragstellung) anmelden.
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