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Pakistan
Reise- und Sicherheitsinformationen

Reise- und Sicherheitsinformationen

Pakistan

Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 14.07.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze nach Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas), wird gewarnt.


Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt (siehe auch Reisen über Land).

Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkte westlicher Ausländer und insbesondere am Freitag von religiösen Stätten fernhalten. Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiöse Gewalttaten.

In der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt.

Terrorismus

In Pakistan kam es 2008 zu über 500 Bombenanschlägen unterschiedlichen Ausmaßes. Die Tendenz war gegenüber 2007 steigend. Bisher richteten sich die meisten schweren Anschläge dieser Art gegen Einrichtungen der Streitkräfte und der Polizei, zunehmend werden auch Konflikte zwischen Glaubensrichtungen durch Bombenanschläge auf religiöse Stätten ausgetragen. Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche.

Am 3. März 2009 gab es in Lahore einen terroristischen Anschlag auf das Cricket-Team von Sri Lanka, bei dem mehrere Menschen getötet und verletzt wurden. Ein weiterer schwerer Anschlag am 27. Mai 2009 in Lahore erfolgte zur Rache wegen der jüngsten Militäraktion im Swat-Tal; weitere Anschläge aus dem gleichen Motiv sind in allen großen Städten des Landes möglich und von der pakistanischen Talebanbewegung auch angekündigt worden.

Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge ist in der Nordwestgrenzprovinz. Zudem ist im südlichen Punjab eine Zunahme von Anschlägen zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension.

Die pakistanische Talebanbewegung hat weitere Anschläge angedroht.

Reisenden wird empfohlen, bekannte Treffpunkte westlicher Ausländer, belebte Märkte, Menschenansammlungen und Einrichtungen von Polizei und Militär zu meiden. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Reisen über Land

Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal und in die Stammesgebiete an der Grenze nach Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte haben Ende April 2009 eine Operation gegen Militante im Swat-Tal und seiner Umgebung gestartet.

In den Northern Areas führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen.  Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden.

Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden.

Am 12. und 13. Mai 2007 kam es bei innenpolitisch motivierten Auseinandersetzungen in Karachi zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Um den 28. November 2008 kam es in westlichen Außenbezirken der Stadt zu gewaltsamen ethnisch bedingten Auseinandersetzungen mit zahlreichen Toten und Verletzten, ebenso wieder in der letzten Aprilwoche 2009. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.

Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir") entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.

Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.

Kriminalität

In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch hohe Kriminalität gefährdet.

Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).

Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.

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