Einreisebeschränkungen
(a) Mit israelischen Einreisestempeln im Reisepass kann es bei der Einreise zu Schwierigkeiten kommen.
(b) Staatsangehörigen von Israel wird die Ein-/Durchreise verweigert.
(c) Staatsangehörigen von Afghanistan wird die Einreise verweigert, wenn aus dem Reisepass oder Ticket die Durchreise durch Indien oder der Reiseantritt in Indien ersichtlich ist.
(b) Staatsangehörigen von Israel wird die Ein-/Durchreise verweigert.
(c) Staatsangehörigen von Afghanistan wird die Einreise verweigert, wenn aus dem Reisepass oder Ticket die Durchreise durch Indien oder der Reiseantritt in Indien ersichtlich ist.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise gültig sein, ausgenommen sind Staatsangehörige von Hongkong (VR China), die auch mit einem Personalausweis einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Hinweis: Wenn ein Kind im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen ist, muss es auch in dessen pakistanischen Visum aufgeführt sein.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Hinweis: Wenn ein Kind im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen ist, muss es auch in dessen pakistanischen Visum aufgeführt sein.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsangehörige der folgenden Länder:
(a) Hongkong (VR China), Nepal und Samoa für Aufenthalte bis zu 30 Tagen;
(b) Tonga und Trinidad & Tobago für unbegrenzten Aufenthalt;
(c) Island, Malediven und Sambia für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
Das Visum muss von einer pakistanischen Auslandsvertretung erteilt worden sein. Es ist für Touristen und Besucher nicht möglich, ein Visum bei der Einreise am Flughafen zu erhalten.
Visum bei der Einreise:
Ausschließlich Geschäftsreisende der folgenden Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebühr zwischen 3-150 US$ je nach Nationalität), wenn sie ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer des Herkunftlandes, ein Einladungsschreiben der pakistanischen Firma und ein Empfehlungsschreiben des Investor Consular Board of Investment vorlegen können:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien müssen vor der Reise ein Visum beantragen) und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, China (VR), Hongkong (China VR), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Malaysia, Norwegen, Singapur, Türkei und USA.
(a) Hongkong (VR China), Nepal und Samoa für Aufenthalte bis zu 30 Tagen;
(b) Tonga und Trinidad & Tobago für unbegrenzten Aufenthalt;
(c) Island, Malediven und Sambia für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
Das Visum muss von einer pakistanischen Auslandsvertretung erteilt worden sein. Es ist für Touristen und Besucher nicht möglich, ein Visum bei der Einreise am Flughafen zu erhalten.
Visum bei der Einreise:
Ausschließlich Geschäftsreisende der folgenden Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebühr zwischen 3-150 US$ je nach Nationalität), wenn sie ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer des Herkunftlandes, ein Einladungsschreiben der pakistanischen Firma und ein Empfehlungsschreiben des Investor Consular Board of Investment vorlegen können:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien müssen vor der Reise ein Visum beantragen) und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, China (VR), Hongkong (China VR), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Malaysia, Norwegen, Singapur, Türkei und USA.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Das Visum muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung benutzt werden.
Das Visum muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung benutzt werden.
Visagebühren
Deutschland
35 € (einmalige Einreise), 45 € (mehrmalige Einreise); 80 € Geschäftsvisum.
Österreich
Touristen 36 € (einmalige Einreise), 108 € (1 Jahr)
Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Schweiz
alle Visaarten 47 CHF (6 Monate Aufenthalt)
35 € (einmalige Einreise), 45 € (mehrmalige Einreise); 80 € Geschäftsvisum.
Österreich
Touristen 36 € (einmalige Einreise), 108 € (1 Jahr)
Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Schweiz
alle Visaarten 47 CHF (6 Monate Aufenthalt)
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 3 Monate, einmalige Einreise. Geschäftsvisum: 3 Monate, einmalige Einreise; maximal 11 Monate, mehrmalige Einreise.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass (muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein). (b) 2 Anträge. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr (Überweisung). (e) Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan. (h) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben der Firma und Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren beigelegt werden.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
2-3 Tage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Alle ausländischen Besucher müssen sich spätestens 30 Tage nach der Einreise bei den Polizeibehörden melden.




