Pakistan Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Schweiz | Ja |
| Türkei | Ja |
| Österreich | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Schweiz | Ja/1 |
| Türkei | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Deutschland | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Schweiz | Ja |
| Türkei | Ja |
| Österreich | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (für Kinder im schulpflichtigen Alter dringend empfohlen).
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils (ist jedoch abhängig von der Visumart) oder eigener Reisepass (für Kinder im schulpflichtigen Alter dringend empfohlen).
Hinweis: Wenn ein Kind im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen ist, muss es auch in dessen pakistanischen Visum aufgeführt sein.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Das Visum muss von einer pakistanischen Auslandsvertretung erteilt worden sein. Es ist für Touristen und Besucher nicht möglich, ein Visum bei der Einreise am Flughafen zu erhalten.
Visum bei der Einreise:
Geschäftsreisende der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebühr zwischen 3 und 150 US$ je nach Nationalität), wenn sie ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer des Herkunftlandes, ein Einladungsschreiben der pakistanischen Firma und ein Empfehlungsschreiben des Investor Consular Board of Investment vorlegen können (notwendige Unterlagen sollten mit der Botschaft abgeklärt werden):
[1] EU-Länder, Schweiz und Türkei (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien müssen vor der Reise ein Visum beantragen).
Transit
Visaarten
Visagebühren
Deutschland
Die angegebenen Visagebühren sind gültig für deutsche Staatsbürger.
Touristenvisum: 35 € (einmalige Einreise), 45 € (zweimalige Einreise).
Geschäftsvisum: 80 € (mehrmalige Einreise)
Österreich
Die angegebenen Visagebühren sind gültig für österreichische Staatsbürger.
Touristenvisum: 36 € (einmalige Einreise), 72 € (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 54 € (einmalige Einreise); 108 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 36 €
Schweiz
Die angegebenen Visagebühren sind gültig für Schweizer Staatsbürger.
Alle Visaarten: 47 CHF.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise) bzw. von bis zu 1 Jahr (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 15 Tage.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1-2 Antragsformulare.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (nur per Bareinzahlung auf das Konto der pakistanischen Botschaft/des Generalkonsulats, mit Einzahlungsbeleg).
(e) Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket und die Unterkunft.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan.
(h) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben der Firma und Einladungsschreiben eines pakistanischen Unternehmens.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Bearbeitungszeit
Mindestens 14 Tage plus Postweg. Frühzeitige Antragstellung ist empfohlen.
In Berlin derzeit mindestens 28 Tage.
Impfungen
Meldepflicht
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Ggf. Visa für Drittländer u. a. Papiere für die Weiterreise.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.




