Einreisebeschränkungen
Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Visum bei der Einreise:
Staatsbürger folgender Nationalitäten können an allen Grenzübergangsstellen von Oman ein Visum für 10 Rial (ca. 20 €) für einen Aufenthalt von 1 Monat erwerben:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien müssen ein Visum vor der Einreise beantragen) und die Schweiz.
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Ecuador, Hongkong (VR China), Indonesien, Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kolumbien, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Moldawien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, Seychellen, Singapur, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
Diese Liste kann sich jederzeit ändern. Aktuelle Informationen sind von den Konsulaten erhältlich.
Visum bei der Einreise:
Staatsbürger folgender Nationalitäten können an allen Grenzübergangsstellen von Oman ein Visum für 10 Rial (ca. 20 €) für einen Aufenthalt von 1 Monat erwerben:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien müssen ein Visum vor der Einreise beantragen) und die Schweiz.
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Ecuador, Hongkong (VR China), Indonesien, Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kolumbien, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Moldawien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, Seychellen, Singapur, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
Diese Liste kann sich jederzeit ändern. Aktuelle Informationen sind von den Konsulaten erhältlich.
Transit
Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: Einfachvisum: 30 €; Mehrfachvisum: 50 € (6 Monate).
Schweiz
Einfachvisum (Touristen): 42 CHF; Mehrfachvisum (Geschäftsvisum): 70 CHF (6 Monate).
Touristen- und Geschäftsvisum: Einfachvisum: 30 €; Mehrfachvisum: 50 € (6 Monate).
Schweiz
Einfachvisum (Touristen): 42 CHF; Mehrfachvisum (Geschäftsvisum): 70 CHF (6 Monate).
Gültigkeitsdauer
4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Einfachvisum: maximal 3 Wochen Aufenthalt. Mehrfachvisum: maximal 3 Wochen Aufenthalt.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Die Anträge werden nach Maskat weitergeleitet.
Unterlagen
(a) Antragsformular (in englischer Sprache und mit Schreibmaschine ausgefüllt). (b) Gültiger Reisepass. (c) Gebühr (Verrechnungsscheck, kein Bargeld). (d) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben).
Bearbeitungszeit
1-2 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





