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Österreich
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Österreich

Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich -
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich -
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich -
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja

Anmerkung:
Österreich ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.

Reisepass

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder, die mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
EU-Länder und Schweiz.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die auf der Durchreise sind und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen für einen Aufenthalt von max. 5 Tagen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die den Transitraum nicht verlassen und mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und aus dem Schengen-Gebiet ausreisen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Flughafentransit-, Durchreise- (Transit-), Reisevisum (Touristenvisum) und Aufenthaltsvisum.

Visagebühren

Flughafentransit-, Durchreise- und Reisevisum: 35 €
Aufenthaltsvisum: 75 €
Anfragen auch an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Je nach Visaart und Nationalität verschieden. Visa werden nicht verlängert, können aber jederzeit neu beantragt werden. Ein Visum wird für maximal 6 Monate ausgestellt. Transitvisa sind maximal 5 Tage gültig.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den österreichischen Vertretungen in Deutschland Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

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