Länderinfos
Norwegen
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Norwegen
Pass erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Anmerkung:
Norwegen ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein bzw. bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Mit Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Rumänien und Zypern).
Hinweis: Reisende, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten jedoch mit Reisepass einreisen und spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Personalausweis/Identitätskarte bei Einreise als Tourist oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis bei der Einreise als Tourist oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Achtung: Bei der Fluggesellschaft Ryanair dürfen Kinder nur bis unter 10 Jahren im elterlichen Reisepass eingetragen sein.
Schweizer: Identitätskarte bei der Einreise als Tourist oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Visaarten
Touristen-/Einreisevisum.
Visagebühren
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den norwegischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Nicht visumpflichtige Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten mit Reisepass einreisen und spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen, besser noch vor der geplanten Einreise bei der zuständigen norwegischen Vertretung. Personen, die nicht dem EU- und Schengengebiet angehören, müssen sich an die zuständige Ausländerbehörde in Oslo wenden.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein benötigen einen Heimtierausweis (pet pass), aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen entweder mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Zusätzlich muss eine Blutprobe mit einer Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgelegt werden. Außerdem muss eine Bandwurmbehandlung mit Praziquantel innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr durchgeführt und innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr wiederholt und im Pass vom Tierarzt eingetragen werden.
Für Tiere, die aus Ländern mit urbaner Tollwut kommen, ist eine Quarantäne von 4 Monaten Pflicht. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Amtstierarzt (Norwegisches Amt für Tiergesundheit (Postfach 228, N-1851 Mysen, Tel: (+47) 69 89 36 10, Fax: (+47) 69 89 24 80) angemeldet werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Schweden bestehen keine Einschränkungen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Eine Quarantäne von 4 Monaten ist Pflicht. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Amtstierarzt (Norwegisches Amt für Tiergesundheit (Postfach 228, N-1851 Mysen, Tel: (+47) 69 89 36 10, Fax: (+47) 69 89 24 80) gemeldet werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | 2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Anmerkung:
Norwegen ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein bzw. bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Mit Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Rumänien und Zypern).
Hinweis: Reisende, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten jedoch mit Reisepass einreisen und spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen.
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können als Touristen mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Mit Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Rumänien und Zypern).
Hinweis: Reisende, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten jedoch mit Reisepass einreisen und spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Personalausweis/Identitätskarte bei Einreise als Tourist oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis bei der Einreise als Tourist oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Achtung: Bei der Fluggesellschaft Ryanair dürfen Kinder nur bis unter 10 Jahren im elterlichen Reisepass eingetragen sein.
Schweizer: Identitätskarte bei der Einreise als Tourist oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis bei der Einreise als Tourist oder Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Achtung: Bei der Fluggesellschaft Ryanair dürfen Kinder nur bis unter 10 Jahren im elterlichen Reisepass eingetragen sein.
Schweizer: Identitätskarte bei der Einreise als Tourist oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Visaarten
Touristen-/Einreisevisum.
Visagebühren
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den norwegischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Nicht visumpflichtige Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten mit Reisepass einreisen und spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen, besser noch vor der geplanten Einreise bei der zuständigen norwegischen Vertretung. Personen, die nicht dem EU- und Schengengebiet angehören, müssen sich an die zuständige Ausländerbehörde in Oslo wenden.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein benötigen einen Heimtierausweis (pet pass), aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen entweder mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Zusätzlich muss eine Blutprobe mit einer Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgelegt werden. Außerdem muss eine Bandwurmbehandlung mit Praziquantel innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einfuhr durchgeführt und innerhalb der ersten 7 Tage nach der Einfuhr wiederholt und im Pass vom Tierarzt eingetragen werden.
Für Tiere, die aus Ländern mit urbaner Tollwut kommen, ist eine Quarantäne von 4 Monaten Pflicht. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Amtstierarzt (Norwegisches Amt für Tiergesundheit (Postfach 228, N-1851 Mysen, Tel: (+47) 69 89 36 10, Fax: (+47) 69 89 24 80) angemeldet werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Schweden bestehen keine Einschränkungen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Eine Quarantäne von 4 Monaten ist Pflicht. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage vor ihrer Ankunft beim Amtstierarzt (Norwegisches Amt für Tiergesundheit (Postfach 228, N-1851 Mysen, Tel: (+47) 69 89 36 10, Fax: (+47) 69 89 24 80) gemeldet werden.





