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Nigeria Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Der Nigeria Immigration Service empfiehlt, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass haben.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Der Nigeria Immigration Service empfiehlt, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass haben.
Hinweis: Wenn ein Kind im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen ist, muss es auch in dessen nigerianischem Visum aufgeführt sein. Kinder unter 16 Jahren, die ihre in Nigeria lebenden Eltern begleiten und im Reisepass der Eltern eingetragen sind, brauchen kein Visum, müssen aber ein Antragsformular und ein Passfoto einreichen. Alle Kinder mit eigenem Reisepass benötigen Visa oder Wiedereinreisegenehmigungen.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. 

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der anderen ECOWAS-Mitgliedsländer (Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo) sowie Kamerun und Tschad für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Reisedokumente für das Zielland vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige der USA benötigen jedoch ein Transitvisum.

Visaarten

Besucher-, Touristen-, Transit- und Geschäftsvisum (Arbeit und Zeitarbeit).

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich. 55 € für Deutsche, ca. 76 CHF für Schweizer.

Antragstellung

Persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

Besucher-/Touristenvisum: (a) Antragsformular. (b) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (c) 2/3 Passfotos. (d) Gebühr (in bar). (e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (f) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (g) Rück- oder Weiterreiseticket. (h) Ggf. Bestätigung der Hotelreservierung. (i) Einladungsschreiben vom Gastgeber/Freund. (j) Kopie des Reisepasses des Gastgebers/Freundes. (k) Kontoauszug. (l) Kopie der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis des Gastgebers. (m) Kopie des letzten Visums.
Geschäftsvisum: (a)-(m). (n) Firmenschreiben des Geschäftspartners in Nigeria oder Schreiben der Person, die die Einreiseverantwortung übernimmt. In diesem Fall müssen nigerianische Staatsbürger Fotokopien der Seiten 1-5 ihres Reisepasses und ausländische Staatsbürger eine Fotokopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung beilegen. (m) Falls (l) nicht erfüllt werden kann: Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. Nähere Informationen von der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

3 Wochen oder länger.

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