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Nigeria
zollfrei einkaufen
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Nigeria
Folgende Artikel können zollfrei nach Nigeria eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 mittelgroße Zigarren oder 200 g Tabak ausländischer Herkunft;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 N (ausgenommen sind Luxusartikel, Fotoausrüstung, elektronische Geräte und Schmuck).
Falls die angegebene Menge überschritten wird, muss die Gesamtmenge verzollt werden. Antiquitäten dürfen nur vom Direktor für Antiquitäten oder einem lizensierten Händler ver- und angekauft werden. Vor der Ausfuhr von Antiquitäten muss man sich von den o. a. Stellen eine Genehmigung besorgen.
Einfuhrverbot
Bier, Champagner oder Sekt, Mineralwasser, antialkoholische Getränke, Obst, Gemüse, Getreide, Eier, Schmuck, Edelmetalle, Stoffe und Moskitonetze.
Anmerkung: Nichtbefolgung führt zu hohen Geldstrafen oder zu einer Gefägnisstrafe von mindestens 6 Monaten.
Folgende Artikel können zollfrei nach Nigeria eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 mittelgroße Zigarren oder 200 g Tabak ausländischer Herkunft;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 N (ausgenommen sind Luxusartikel, Fotoausrüstung, elektronische Geräte und Schmuck).
200 Zigaretten oder 50 mittelgroße Zigarren oder 200 g Tabak ausländischer Herkunft;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 N (ausgenommen sind Luxusartikel, Fotoausrüstung, elektronische Geräte und Schmuck).
Falls die angegebene Menge überschritten wird, muss die Gesamtmenge verzollt werden. Antiquitäten dürfen nur vom Direktor für Antiquitäten oder einem lizensierten Händler ver- und angekauft werden. Vor der Ausfuhr von Antiquitäten muss man sich von den o. a. Stellen eine Genehmigung besorgen.
Einfuhrverbot
Bier, Champagner oder Sekt, Mineralwasser, antialkoholische Getränke, Obst, Gemüse, Getreide, Eier, Schmuck, Edelmetalle, Stoffe und Moskitonetze.
Anmerkung: Nichtbefolgung führt zu hohen Geldstrafen oder zu einer Gefägnisstrafe von mindestens 6 Monaten.
Anmerkung: Nichtbefolgung führt zu hohen Geldstrafen oder zu einer Gefägnisstrafe von mindestens 6 Monaten.





