Niger Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder 1/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Anmerkung:
(a) Wüstensafaris sind nur mit Führer erlaubt. Weitere Auskünfte von den Reisebüros vor Ort.
(b) In jedem Ort, in dem übernachtet wird, muss der Pass der Polizei vorgelegt werden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Staatsbürger der folgenden Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Mali, Mauretanien, Nigeria, Senegal und Togo.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder: [1] Dänemark und Finnland.
(b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Marokko, Mauretanien, Montenegro, Nigeria, Norwegen, Ruanda, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Togo, Tschad, Tunesien und Zentralafrikanische Republik;

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
[2] Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Bulgarien, Rumänien, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und einigen anderen Ländern. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften.

Visagebühren

Deutschland, Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 50 € (einmalige und mehrmalige Einreise)
Österreich, Schweiz: Beantragung in Brüssel

Gültigkeitsdauer

Maximal 3 Monate ab Ausstellungsdatum.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) 1 Antragsformular. (b) 3 Passfotos. (c) Reisepass, noch mindestens 6 Monate gültig. (d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr (Kopie der Postanweisung oder Scheck) beigefügt werden.

Bearbeitungszeit

2-3 Tage.

Dokumente bei der Einreise

Folgende Dokumente müssen bei der Einreise vorgelegt werden: (a) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (b) Rück- oder Weiterreiseticket. (c) Touristen, die auf dem Landweg einreisen: Nachweis über die Bereitschaft einer anerkannten Bank, die Rückflugkosten im Notfall zu übernehmen (Übersetzung auf Französisch) sowie für Fahrzeughalter ein Nachweis über einen gültigen Haftpflicht-Versicherungsschutz (aktuelle Informationen vom ADAC erhältlich). (d) Nachweis über den Abschluss einer Reiseversicherung. (e) Nachweis über ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsgenehmigung

Muss vor Ablauf des Einreisevisums vor Ort beim Innenministerium in Niamey beantragt werden.




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