Länderinfos
Niger
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Niger
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
1/2
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
(a) Wüstensafaris sind nur mit Führer erlaubt. Weitere Auskünfte von den Reisebüros vor Ort.
(b) In jedem Ort, in dem übernachtet wird, muss der Polizei der Pass vorgelegt werden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
[1] Dänemark.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
[2] Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Bulgarien, Rumänien, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und einigen anderen Ländern. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
61 € (einmalige Einreise),
100 € (mehrmalige Einreise).
Österreich: Beantragung in Brüssel
Schweiz: Beantragung in Paris
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate ab Ausstellungsdatum.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
2 Wochen.
Dokumente bei der Einreise
Folgende Dokumente müssen bei der Einreise vorgelegt werden:
(a) Gelbfieber-Impfbescheinigung.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket.
(c) Touristen, die auf dem Landweg einreisen: Nachweis über die Bereitschaft einer anerkannten Bank, die Rückflugkosten im Notfall zu übernehmen (Übersetzung auf Französisch) sowie für Fahrzeughalter ein Nachweis über einen gültigen Haftpflicht-Versicherungsschutz (aktuelle Informationen vom ADAC erhältlich).
(d) Nachweis über den Abschluss einer Reiseversicherung.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
Aufenthaltsgenehmigung
Muss vor Ablauf des Einreisevisums vor Ort beim Innenministerium in Niamey beantragt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1/2 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
(a) Wüstensafaris sind nur mit Führer erlaubt. Weitere Auskünfte von den Reisebüros vor Ort.
(b) In jedem Ort, in dem übernachtet wird, muss der Polizei der Pass vorgelegt werden.
(b) In jedem Ort, in dem übernachtet wird, muss der Polizei der Pass vorgelegt werden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
[1] Dänemark.
[1] Dänemark.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
[2] Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Bulgarien, Rumänien, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und einigen anderen Ländern. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften.
[2] Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Bulgarien, Rumänien, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und einigen anderen Ländern. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften.
Visagebühren
Deutschland, Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
61 € (einmalige Einreise),
100 € (mehrmalige Einreise).
Österreich: Beantragung in Brüssel
Schweiz: Beantragung in Paris
Touristen- und Geschäftsvisum:
61 € (einmalige Einreise),
100 € (mehrmalige Einreise).
Österreich: Beantragung in Brüssel
Schweiz: Beantragung in Paris
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate ab Ausstellungsdatum.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
2 Wochen.
Dokumente bei der Einreise
Folgende Dokumente müssen bei der Einreise vorgelegt werden:
(a) Gelbfieber-Impfbescheinigung.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket.
(c) Touristen, die auf dem Landweg einreisen: Nachweis über die Bereitschaft einer anerkannten Bank, die Rückflugkosten im Notfall zu übernehmen (Übersetzung auf Französisch) sowie für Fahrzeughalter ein Nachweis über einen gültigen Haftpflicht-Versicherungsschutz (aktuelle Informationen vom ADAC erhältlich).
(d) Nachweis über den Abschluss einer Reiseversicherung.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
(a) Gelbfieber-Impfbescheinigung.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket.
(c) Touristen, die auf dem Landweg einreisen: Nachweis über die Bereitschaft einer anerkannten Bank, die Rückflugkosten im Notfall zu übernehmen (Übersetzung auf Französisch) sowie für Fahrzeughalter ein Nachweis über einen gültigen Haftpflicht-Versicherungsschutz (aktuelle Informationen vom ADAC erhältlich).
(d) Nachweis über den Abschluss einer Reiseversicherung.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
Aufenthaltsgenehmigung
Muss vor Ablauf des Einreisevisums vor Ort beim Innenministerium in Niamey beantragt werden.



