Niger Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | 1/2 |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
[1] Dänemark.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
[2] Diese Transiterleichterung gilt u.a. nicht für Staatsangehörige von Bulgarien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Der visumfreie Transit ist in diesem Fall nur dann möglich, wenn die Weiterreise mit dem gleichen Flugzeug erfolgt.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum: 61 € (einmalige Einreise), 100 € (mehrmalige Einreise).
Schweiz
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum: 100 CHF (einmalige Einreise), 160 € (mehrmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Mindestens 3 Wochen vor der Abreise, persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 2-3 Antragsformulare (je nach Konsulat).
(b) 2-3 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)
(f) Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets (Kfz-Reisen: „Autorisation de Passage“).
Geschäftsreisen zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Bearbeitungszeit
2-3 Wochen.
Schweiz: 5 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Impfungen
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- oder Weiterflugtickets
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Es empfiehlt sich außerdem die Mitnahme mehrerer Passfotos.
Aufenthaltsgenehmigung
Anmerkung - Reisepass
(b) In jedem Ort, in dem übernachtet wird, muss der Polizei der Pass vorgelegt werden.



