Länderinfos
Nicaragua
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Nicaragua
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein/1
Österreich
Nein/1
Schweiz
Nein/1
Andere EU-Länder
Nein/1
Türkei
Nein/1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten -um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden- eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, die Schweiz und die Türkei.
Touristenkarte
[1] Staatsangehörige aller anderen Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für ca. 5 US$ erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Schweiz:
Deutsche und Schweizer benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder die Schweiz verfügen.
Touristenvisum (einmalige Einreise): 22 €.
Österreich:
Österreicher benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich verfügen.
Touristenvisum (einmalige Eínreise): 25 US$. Hinzu kommen 10 US$ Bearbeitungsgebühr. Bezahlt wird in Euro gemäß des aktuellen Wechselkurses.
Gültigkeitsdauer
Nach Ausstellung 30 Tage gültig für einen Aufenthalt von 30 Tagen. Verlängerung vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen); Touristenkarten sind auch bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Bearbeitungszeit
Bis zu 14 Tagen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Nein/1 |
| Schweiz | Nein/1 |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Türkei | Nein/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten -um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden- eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten -um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden- eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, die Schweiz und die Türkei.
Touristenkarte
[1] Staatsangehörige aller anderen Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für ca. 5 US$ erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich.
EU-Länder, die Schweiz und die Türkei.
Touristenkarte
[1] Staatsangehörige aller anderen Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für ca. 5 US$ erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Schweiz:
Deutsche und Schweizer benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder die Schweiz verfügen.
Touristenvisum (einmalige Einreise): 22 €.
Österreich:
Österreicher benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich verfügen.
Touristenvisum (einmalige Eínreise): 25 US$. Hinzu kommen 10 US$ Bearbeitungsgebühr. Bezahlt wird in Euro gemäß des aktuellen Wechselkurses.
Deutsche und Schweizer benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder die Schweiz verfügen.
Touristenvisum (einmalige Einreise): 22 €.
Österreich:
Österreicher benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich verfügen.
Touristenvisum (einmalige Eínreise): 25 US$. Hinzu kommen 10 US$ Bearbeitungsgebühr. Bezahlt wird in Euro gemäß des aktuellen Wechselkurses.
Gültigkeitsdauer
Nach Ausstellung 30 Tage gültig für einen Aufenthalt von 30 Tagen. Verlängerung vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen); Touristenkarten sind auch bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Bearbeitungszeit
Bis zu 14 Tagen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen.




