| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Nein/1 |
| Schweiz | Nein/1 |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten -um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden- eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten -um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden- eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Madagaskar, Malaysia, Marschall-Inseln, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Salomonen, San Marino, Sao Tomé & Principe, Singapur, St. Kitts-Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, Südafrika, Taiwan (VR China),Trinidad & Tobago, Türkei, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt und Venezuela.
[1] Staatsangehörige aller anderen Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für ca. 5 US$ erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich.
(a) EU-Länder und Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Brunei, Chile, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Madagaskar, Malaysia, Marschall-Inseln, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Salomonen, San Marino, Sao Tomé & Principe, Singapur, St. Kitts-Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, Südafrika, Taiwan (VR China),Trinidad & Tobago, Türkei, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt und Venezuela.
[1] Staatsangehörige aller anderen Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für ca. 5 US$ erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Schweiz:
Deutsche und Schweizer benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder die Schweiz verfügen.
Touristenvisum (einmalige Einreise): 22 €.
Österreich:
Österreicher benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich verfügen.
Touristenvisum (einmalige Eínreise): 25 US$. Hinzu kommen 10 US$ Bearbeitungsgebühr. Bezahlt wird in Euro gemäß des aktuellen Wechselkurses.
Deutsche und Schweizer benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder die Schweiz verfügen.
Touristenvisum (einmalige Einreise): 22 €.
Österreich:
Österreicher benötigen kein Visum. Die Visapreise gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich verfügen.
Touristenvisum (einmalige Eínreise): 25 US$. Hinzu kommen 10 US$ Bearbeitungsgebühr. Bezahlt wird in Euro gemäß des aktuellen Wechselkurses.
Gültigkeitsdauer
Nach Ausstellung 30 Tage gültig für einen Aufenthalt von 30 Tagen. Verlängerung vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen); Touristenkarten sind auch bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepass. (b) Antragsformular (2 Antragsformulare in Österreich). (c) 1 Passfoto (3 Passfotos in Österreich). (d) Gebühr. (e) Ggf. Bestätigung über Hin- und Rückflugticket. (f) Staatsangehörige mancher Länder müssen ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können. Näheres von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag beigelegt werden.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
Bis zu 14 Tagen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen.





