Länderinfos
Neuseeland
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Neuseeland
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (ab 6 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 6. Lebensjahr. Ein eigener Reisepass mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Bei Visumpflicht benötigen Kinder entweder ein eigenes Visum oder müssen im Visum eines Elternteils eingetragen sein. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, werden auch im elterlichen Visum eingetragen.
Achtung: Für minderjährige Kinder unter 17 Jahre, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils dem Antrag beigelegt werden / mitgeführt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
EU-Länder und Schweiz (Staatsbürger von Großbritannien, die nachweisen können, dass sie ihren dauerhaften Wohnsitz dort haben, erhalten bei der Einreise eine Visitor’s Permit für einen Aufenthalt von 6 Monaten; portugiesische Staatsbürger müssen ein Recht auf dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben).
Transit
Ansonsten visumpflchtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger mancher Länder sind hiervon ausgenommen, sie müssen ein 24-Std.-Transitvisum beantragen. Nähere Angaben erteilt die High Commission in London (s. Adressen).
Visaarten
U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur für Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für österreichische und schweizer Bürger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen unter www.immigration.govt.nz).
Visagebühren
Deutschland
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum:
60 € (für Deutsche für Aufenthalte von bis zu 9 Monaten innerhalb einer 18-monatigen Frist, die per Verrechnungs- oder Euroscheck oder in bar bezahlen).
Studenten- und Arbeitsvisum:
90 € (für Deutsche und für alle Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die in bar bezahlen).
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.
Österreich
Besuchervisum:
Österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Österreichische Staatsbürger zahlen keine Visagebühren, müssen aber einen €5-Schein als Postgebühr mit dem an sich selbst adressierten Rückumschlag beilegen. Bei Anträgen von in Österreich lebenden Ausländern müssen Schecks auf 80 € und auf österreichische Banken ausgestellt werden.
Studenten- und Arbeitsvisum:
95 € (für Österreicher und für alle Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Österreich, die in bar bezahlen).
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.
Schweiz
Schweizer Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum: 88 CHF.
Studenten- und Arbeitsvisum: 134 CHF.
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate. Transitvisum: 24 Std.
Antragstellung
Besucher-, Studenten- und Arbeitsvisum: Persönlich oder postalisch bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Genf (s. Adressen). Transitvisum: High Commission in London (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Anfragen an die High Commission in London (s. Adressen). In Berlin dauert die Bearbeitung ca. 4 Wochen, in Genf dauert die Bearbeitung ca. 2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (500 € pro Person pro Monat; 200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der Botschaft (s. Adressen) oder vom neuseeländischen Immigration Service (Internet: www.immigration.govt.nz).
Einreise mit Haustieren
Haustiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen sich während der letzten 6 Monate in einem der genannten Länder aufgehalten haben, dürfen während der letzten 60 Tagen vor der Einreise nicht in einer offiziellen Quarantänestelle gewesen sein, dürfen nicht über 42 Tage trächtig sein und müssen bei der Einreise mindestens 9 Monate alt sein. Vor der Abreise muss eine Genehmigung vom Ministerium in Neuseeland beantragt werden. Hunde der Rasse Dogo Argentino dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (ab 6 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 6. Lebensjahr. Ein eigener Reisepass mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Bei Visumpflicht benötigen Kinder entweder ein eigenes Visum oder müssen im Visum eines Elternteils eingetragen sein. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, werden auch im elterlichen Visum eingetragen.
Achtung: Für minderjährige Kinder unter 17 Jahre, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils dem Antrag beigelegt werden / mitgeführt werden.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 6. Lebensjahr. Ein eigener Reisepass mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Bei Visumpflicht benötigen Kinder entweder ein eigenes Visum oder müssen im Visum eines Elternteils eingetragen sein. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, werden auch im elterlichen Visum eingetragen.
Achtung: Für minderjährige Kinder unter 17 Jahre, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils dem Antrag beigelegt werden / mitgeführt werden.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
EU-Länder und Schweiz (Staatsbürger von Großbritannien, die nachweisen können, dass sie ihren dauerhaften Wohnsitz dort haben, erhalten bei der Einreise eine Visitor’s Permit für einen Aufenthalt von 6 Monaten; portugiesische Staatsbürger müssen ein Recht auf dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben).
EU-Länder und Schweiz (Staatsbürger von Großbritannien, die nachweisen können, dass sie ihren dauerhaften Wohnsitz dort haben, erhalten bei der Einreise eine Visitor’s Permit für einen Aufenthalt von 6 Monaten; portugiesische Staatsbürger müssen ein Recht auf dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben).
Transit
Ansonsten visumpflchtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger mancher Länder sind hiervon ausgenommen, sie müssen ein 24-Std.-Transitvisum beantragen. Nähere Angaben erteilt die High Commission in London (s. Adressen).
Visaarten
U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur für Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für österreichische und schweizer Bürger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen unter www.immigration.govt.nz).
Visagebühren
Deutschland
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum:
60 € (für Deutsche für Aufenthalte von bis zu 9 Monaten innerhalb einer 18-monatigen Frist, die per Verrechnungs- oder Euroscheck oder in bar bezahlen).
Studenten- und Arbeitsvisum:
90 € (für Deutsche und für alle Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die in bar bezahlen).
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.
Österreich
Besuchervisum:
Österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Österreichische Staatsbürger zahlen keine Visagebühren, müssen aber einen €5-Schein als Postgebühr mit dem an sich selbst adressierten Rückumschlag beilegen. Bei Anträgen von in Österreich lebenden Ausländern müssen Schecks auf 80 € und auf österreichische Banken ausgestellt werden.
Studenten- und Arbeitsvisum:
95 € (für Österreicher und für alle Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Österreich, die in bar bezahlen).
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.
Schweiz
Schweizer Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum: 88 CHF.
Studenten- und Arbeitsvisum: 134 CHF.
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum:
60 € (für Deutsche für Aufenthalte von bis zu 9 Monaten innerhalb einer 18-monatigen Frist, die per Verrechnungs- oder Euroscheck oder in bar bezahlen).
Studenten- und Arbeitsvisum:
90 € (für Deutsche und für alle Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die in bar bezahlen).
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.
Österreich
Besuchervisum:
Österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Österreichische Staatsbürger zahlen keine Visagebühren, müssen aber einen €5-Schein als Postgebühr mit dem an sich selbst adressierten Rückumschlag beilegen. Bei Anträgen von in Österreich lebenden Ausländern müssen Schecks auf 80 € und auf österreichische Banken ausgestellt werden.
Studenten- und Arbeitsvisum:
95 € (für Österreicher und für alle Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Österreich, die in bar bezahlen).
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.
Schweiz
Schweizer Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum: 88 CHF.
Studenten- und Arbeitsvisum: 134 CHF.
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate. Transitvisum: 24 Std.
Antragstellung
Besucher-, Studenten- und Arbeitsvisum: Persönlich oder postalisch bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Genf (s. Adressen). Transitvisum: High Commission in London (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Anfragen an die High Commission in London (s. Adressen). In Berlin dauert die Bearbeitung ca. 4 Wochen, in Genf dauert die Bearbeitung ca. 2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (500 € pro Person pro Monat; 200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der Botschaft (s. Adressen) oder vom neuseeländischen Immigration Service (Internet: www.immigration.govt.nz).
Einreise mit Haustieren
Haustiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen sich während der letzten 6 Monate in einem der genannten Länder aufgehalten haben, dürfen während der letzten 60 Tagen vor der Einreise nicht in einer offiziellen Quarantänestelle gewesen sein, dürfen nicht über 42 Tage trächtig sein und müssen bei der Einreise mindestens 9 Monate alt sein. Vor der Abreise muss eine Genehmigung vom Ministerium in Neuseeland beantragt werden. Hunde der Rasse Dogo Argentino dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.





