The World Travel Guide
        
  Home
Länderinfos
Flughafeninfos
Städteführer
Weltzeituhr
Wetter
  Photo Competition
  Webshop
  Unterkunft
  Autovermietung
  Auto Europe - Mietwagen
  Urlaubsbroschüre
  Urlaubsreisen
  Flug
  Mietwagen
  Hotel Buchen
  Last Minute Hotels
  Reiseversicherung
  Hotel buchen
 

Das Reiseportal


Neuseeland Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis (ab 6 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 6. Lebensjahr. Ein eigener Reisepass mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Bei Visumpflicht benötigen Kinder entweder ein eigenes Visum oder müssen im Visum eines Elternteils eingetragen sein. Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, werden auch im elterlichen Visum eingetragen.
Achtung: Für minderjährige Kinder unter 17 Jahre, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine ‚beglaubigte' Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils dem Antrag beigelegt werden.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
EU-Länder und Schweiz (Staatsbürger von Großbritannien, die nachweisen können, dass sie ihren dauerhaften Wohnsitz dort haben, erhalten bei der Einreise eine Visitor’s Permit für einen Aufenthalt von 6 Monaten; portugiesische Staatsbürger müssen ein Recht auf dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben).

Transit

Ansonsten visumpflchtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger mancher Länder sind hiervon ausgenommen, sie müssen ein 24-Std.-Transitvisum beantragen. Nähere Angaben erteilt die High Commission in London (s. Adressen).

Visaarten

U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur für Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für österreichische und schweizer Bürger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen unter www.immigration.govt.nz).

Visagebühren

Deutschland
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum:
75 € (für Deutsche für Aufenthalte von bis zu 9 Monaten innerhalb einer 18-monatigen Frist, die in bar bezahlen).
Studenten- und Arbeitsvisum:
115 € (für Deutsche und für alle Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die in bar bezahlen).
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.

Österreich
Besuchervisum:
Österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Österreichische Staatsbürger zahlen keine Visagebühren, müssen aber einen €5-Schein als Postgebühr mit dem an sich selbst adressierten Rückumschlag beilegen. Bei Anträgen von in Österreich lebenden Ausländern müssen Schecks auf 80 € und auf österreichische Banken ausgestellt werden.
Studenten- und Arbeitsvisum:
120 € (für Österreicher und für alle Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Österreich, die in bar bezahlen).
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.

Schweiz
Schweizer Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum: 125 CHF.
Studenten- und Arbeitsvisum: 192 CHF.
Türkische Staatsangehörige müssen ein Visum in ihrem Heimatland beantragen.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate. Transitvisum: 24 Std.

Antragstellung

Besucher-, Studenten- und Arbeitsvisum: Persönlich bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Genf (s. Adressen). Transitvisum: High Commission in London (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Anfragen an die High Commission in London (s. Adressen). In Berlin dauert die Bearbeitung ca. 4 Wochen, in Genf dauert die Bearbeitung ca. 2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (1000 NS$ (500 €) pro Person pro Monat; 400 NS$ (200 €) pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der Botschaft (s. Adressen) oder vom neuseeländischen Immigration Service (Internet: www.immigration.govt.nz).

Einreise mit Haustieren

Haustiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen sich während der letzten 6 Monate in einem der genannten Länder aufgehalten haben, dürfen während der letzten 60 Tagen vor der Einreise nicht in einer offiziellen Quarantänestelle gewesen sein, dürfen nicht über 42 Tage trächtig sein und müssen bei der Einreise mindestens 9 Monate alt sein. Vor der Abreise muss eine Genehmigung vom Ministerium in Neuseeland beantragt werden.

Guides



zugehörige Guides




 ©Copyright: World Travel Guide - Nexus Business Media. All Rights Reserved 2008 Impressum | Kontakt | Nutzerbedingungen | Datenschutz