| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Anmerkung:
Australische Werte
Alle volljährigen Antragsteller müssen eine Erklärung zur Anerkennung australischer Werte unterzeichnen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte Visatypen stellen. Mit der Erklärung bestätigt ein Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Visaerteilung, dass er die australische Lebensweise respektieren und das australische Recht befolgen wird.
Katholischer Weltjugendtag
Besucher des katholischen Weltjugendtags, der vom 15. bis 20. Juli 2008 in Sydney stattfindet, müssen keine Visumbearbeitungsgebühr für ihr ETA- oder Touristen-Visum bezahlen.
Alle volljährigen Antragsteller müssen eine Erklärung zur Anerkennung australischer Werte unterzeichnen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte Visatypen stellen. Mit der Erklärung bestätigt ein Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Visaerteilung, dass er die australische Lebensweise respektieren und das australische Recht befolgen wird.
Katholischer Weltjugendtag
Besucher des katholischen Weltjugendtags, der vom 15. bis 20. Juli 2008 in Sydney stattfindet, müssen keine Visumbearbeitungsgebühr für ihr ETA- oder Touristen-Visum bezahlen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Staatsangehörige Neuseelands können ihren Reisepass in Australien verlängern lassen, falls während des Aufenthalts seine Gültigkeit ausläuft.
Anmerkung: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Anmerkung: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oder Kinderausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder brauchen ein eigenes ETA (siehe unten), ausgenommen sind Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Kinder brauchen ein eigenes ETA (siehe unten), ausgenommen sind Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands.
I.) Electronic Travel Authority (ETA)
Das Australian Immigration Department erstellt so genannte Elektronische Touristen-Visa (ETA) für Kurzurlaub und Geschäftsreisen.
Weitere Informationen hierzu auf der Internetseite der australischen Botschaft in Berlin, Internet: http://www.germany.embassy.gov.au/).
Beantragung u.a. auf der Internetseite des Australian Immigration Departments http://www.eta.immi.gov.au/.
Die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können ein ETA beantragen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, einige andere EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Kein ETA beantragen können Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern (Siehe auch II.)).
Es gibt drei verschiedene Arten:
Visitor/Tourist ETA: für mehrfache Einreise und einen maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig.
Short Validity Business ETA: berechtigt zu mehrmaligen Einreisen und zu einem maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von 1 Jahr.
Long Validity Business ETA: berechtigt zur mehrfachen Einreise zu geschäftlichen Zwecken für jeweils maximal 3 Monate und ist bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.
II.) Elektronisches Touristenvisum e676
Ein elektronisches Touristenvisum e676 können Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten online beantragen (www.immi.gov.au/e_visa):
Alle EU-Länder und die Schweiz.
I.) Electronic Travel Authority (ETA)
Das Australian Immigration Department erstellt so genannte Elektronische Touristen-Visa (ETA) für Kurzurlaub und Geschäftsreisen.
Weitere Informationen hierzu auf der Internetseite der australischen Botschaft in Berlin, Internet: http://www.germany.embassy.gov.au/).
Beantragung u.a. auf der Internetseite des Australian Immigration Departments http://www.eta.immi.gov.au/.
Die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können ein ETA beantragen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, einige andere EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Kein ETA beantragen können Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern (Siehe auch II.)).
Es gibt drei verschiedene Arten:
Visitor/Tourist ETA: für mehrfache Einreise und einen maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig.
Short Validity Business ETA: berechtigt zu mehrmaligen Einreisen und zu einem maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von 1 Jahr.
Long Validity Business ETA: berechtigt zur mehrfachen Einreise zu geschäftlichen Zwecken für jeweils maximal 3 Monate und ist bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.
II.) Elektronisches Touristenvisum e676
Ein elektronisches Touristenvisum e676 können Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten online beantragen (www.immi.gov.au/e_visa):
Alle EU-Länder und die Schweiz.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die meisten anderen EU-Länder (Ausnahmen: Bulgarien und Rumänien) und Schweiz.
Anmerkung:
Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen.
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die meisten anderen EU-Länder (Ausnahmen: Bulgarien und Rumänien) und Schweiz.
Anmerkung:
Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen.
Visaarten
Lang- und kurzfristige Besucher- und Geschäftsvisa, Besucher-ETA, Short Validity Business ETA und Temporary Business Long-stay Visa, Working Holiday Maker Visum (WHMV). (Mit einem Working Holiday Visum könen Personen zwischen 18 und 30 Jahren bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Monate arbeiten. Das Working Holiday Visum kann in Australien verlängert werden. Weitere Informationen zum Working Holiday Visum unter http://www2.australia.com/whv/de/index.html).
Visagebühren
Deutschland:
kurz- und langfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa: 75 A$ (50 €).
Touristenvisum (Unterklasse 676): 75 A$ (50 €).
Preise für ein ETA-Visum:
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt, wird für jedes ETA-Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden kann. Das ETA-Visum selbst ist kostenlos. Viele Reisebüros in Deutschland erstellen das ETA für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird oder nicht. Einige Reisebüros verlangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr. Die Australische Botschaft in Berlin erhebt keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Botschaft in Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge innerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben wird ein adressierter und mit 3.04 € frankierter Rückumschlag benötigt.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die Internet-Seite http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt werden, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.
Österreich:
kurz- und langfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa: 75 A$ (50 €).
Touristenvisum (Unterklasse 676): 75 A$ (50 €).
Preise für ein ETA-Visum:
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes ETA-Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das ETA-Visum selbst ist kostenlos. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Australischen Botschaft in Wien bar oder mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert (keine Schecks). Die Visagebühren unterliegen ständigen Änderungen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebühr am Tag der Antragstellung.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die Internet-Seite http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt werden, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.
Schweiz:
kurzfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa: 75 A$ (beim Australian Government),
kurzfristige Besuchervisa: 30 CHF + 75 A$ (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken);
Touristenvisum (Unterklasse 676): 75 A$
kurzfristige Geschäftsvisa: 30 CHF + 75 A$ (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).
langfristige Besuchervisa (bis 6 Monate): 160 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).
langfristige Besuchervisa (bis 12 Monate): 350 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).
Preise für ein ETA-Visum:
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes ETA-Visum eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Die Reisebüros bestimmen selbst, welche Gebühren sie für die Ausstellung des ETA erheben.
Anmerkung: Schweizer können ihre Visa auch bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragen. Die Bezahlung von Visagebühren wird nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge außerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben werden ein adressierter Rückumschlag und drei internationale Wertcoupons (Coupon-réponse International), die bei jeder Post erhältlich sind, benötigt.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die Internet-Seite http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt werden, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.
Türkei:
Türkische Staatsbürger wenden sich an die australische Vertretung in Ankara.
kurz- und langfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa: 75 A$ (50 €).
Touristenvisum (Unterklasse 676): 75 A$ (50 €).
Preise für ein ETA-Visum:
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt, wird für jedes ETA-Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden kann. Das ETA-Visum selbst ist kostenlos. Viele Reisebüros in Deutschland erstellen das ETA für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird oder nicht. Einige Reisebüros verlangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr. Die Australische Botschaft in Berlin erhebt keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Botschaft in Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge innerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben wird ein adressierter und mit 3.04 € frankierter Rückumschlag benötigt.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die Internet-Seite http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt werden, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.
Österreich:
kurz- und langfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa: 75 A$ (50 €).
Touristenvisum (Unterklasse 676): 75 A$ (50 €).
Preise für ein ETA-Visum:
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes ETA-Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das ETA-Visum selbst ist kostenlos. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Australischen Botschaft in Wien bar oder mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert (keine Schecks). Die Visagebühren unterliegen ständigen Änderungen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebühr am Tag der Antragstellung.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die Internet-Seite http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt werden, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.
Schweiz:
kurzfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa: 75 A$ (beim Australian Government),
kurzfristige Besuchervisa: 30 CHF + 75 A$ (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken);
Touristenvisum (Unterklasse 676): 75 A$
kurzfristige Geschäftsvisa: 30 CHF + 75 A$ (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).
langfristige Besuchervisa (bis 6 Monate): 160 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).
langfristige Besuchervisa (bis 12 Monate): 350 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).
Preise für ein ETA-Visum:
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes ETA-Visum eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Die Reisebüros bestimmen selbst, welche Gebühren sie für die Ausstellung des ETA erheben.
Anmerkung: Schweizer können ihre Visa auch bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragen. Die Bezahlung von Visagebühren wird nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge außerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben werden ein adressierter Rückumschlag und drei internationale Wertcoupons (Coupon-réponse International), die bei jeder Post erhältlich sind, benötigt.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die Internet-Seite http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt werden, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.
Türkei:
Türkische Staatsbürger wenden sich an die australische Vertretung in Ankara.
Gültigkeitsdauer
Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes. Die ETA-Visa für Aufenthalte von maximal 3 Monaten (bzw. 6 Monaten) sind 1 Jahr ab Ausstellungstag gültig. Verlängerung ist gegen Gebühr beim Department of Immigration and Multicultural Affairs in Australien möglich.
Antragstellung
Online unter www.immi.gov.au, persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). ETA: Das ETA ist auch bei Reisebüros, Fluggesellschaften oder online beim Department of Immigration and Multicultural Affairs (DIMA) (Internet: www.eta.immi.gov.au) erhältlich.
Temporary Business Long-stay Visas können nur online beantragt werden. Einzige Ausnahme sind Visaanträger der Temporary Business Long-stay Visas, die von einer nichtaustralischen Firma gesponsert werden. Diese Anträge können weiterhin bei der australischen Botschaft in Berlin gestellt werden.
Temporary Business Long-stay Visas können nur online beantragt werden. Einzige Ausnahme sind Visaanträger der Temporary Business Long-stay Visas, die von einer nichtaustralischen Firma gesponsert werden. Diese Anträge können weiterhin bei der australischen Botschaft in Berlin gestellt werden.
Bearbeitungszeit
ETA: 24 Std. - 3 Arbeitstage. Maximal 2 Wochen online. Non-ETA Visas: 24 Std. - 4 Wochen, länger während der Hauptreisezeit.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz einreisen, müssen mindestens 30 Tage in Quarantäne verbringen.





