Niederlande Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein/2
Österreich Nein/2
Schweiz Nein/2
Andere EU-Länder Nein/2
Türkei Nein/2

Anmerkung:
Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens .

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und EU-Reisepässe müssen während des Aufenthalts gültig sein. U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 14 Jahren mit Lichtbild) oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Pass eines begleitenden Elternteils von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder (Kinder)-Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle gennanten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten, sofern sie im Rahmen einer Geschäftsreise oder als Touristen einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 72 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Transit- und Einreisevisum (Urlaubs- oder Geschäftsreisen).

Visagebühren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Je nach Visaart und Nationalität unterschiedlich. Transitvisa sind bis zu 5 Tagen gültig.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den niederländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Verlängerung des Aufenthalts

Ein Antrag auf Verlängerung des Visums kann nur bei der Ausländerbehörde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlängert werden. Eine diese drei Monate überschreitende Verlängerung wird in sehr besonderen Ausnahmefällen gewährt. In diesem Fall beschränkt sich das Visum ausschließlich auf die Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Auch die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Visums ist gebührenpflichtig.

Aufenthaltsgenehmigung

Nähere Auskünfte erteilt das niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsamt:
Immigratie- en Naturalisatiedienst
Stafafdeling In- en Externe Betrekkingen
Postbus 30125, 2500 GC Den Haag
Tel: (070) 370 31 24/31 44. Fax: (070) 370 31 34.

Einreise mit Haustieren

Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Hunde und Katzen aus Zentral- und Südamerika dürfen nicht in die Niederlande verbracht werden, davon ausgenommen ist Suriname.

Hinweis

[2] Reisende, die keine gültigen Rück- oder Weiterreisetickets vorweisen können, werden nach einem Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes gefragt.




zugehörige Guides




 ©Copyright: World Travel Guide - Nexus Business Media. All Rights Reserved 2008 Impressum | Kontakt | Nutzerbedingungen | Datenschutz