Reisepass/Visum
Niederlande
Pass erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein/2
Österreich
Nein/2
Schweiz
Nein/2
Andere EU-Länder
Nein/2
Türkei
Nein/2
Anmerkung:
Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens .
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und EU-Reisepässe müssen während des Aufenthalts gültig sein. U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Von Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie auf Flughäfen wird oft ein Reisepass verlangt.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 14 Jahren mit Lichtbild) oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Pass eines begleitenden Elternteils von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle gennanten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten, sofern sie im Rahmen einer Geschäftsreise oder als Touristen einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 72 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Transit- und Einreisevisum (Urlaubs- oder Geschäftsreisen).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Je nach Visaart und Nationalität unterschiedlich. Transitvisa sind bis zu 5 Tagen gültig.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den niederländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Verlängerung des Aufenthalts
Ein Antrag auf Verlängerung des Visums kann nur bei der Ausländerbehörde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlängert werden. Eine diese drei Monate überschreitende Verlängerung wird in sehr besonderen Ausnahmefällen gewährt. In diesem Fall beschränkt sich das Visum ausschließlich auf die Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Auch die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Visums ist gebührenpflichtig.
Aufenthaltsgenehmigung
Nähere Auskünfte erteilt das niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsamt:
Immigratie- en Naturalisatiedienst
Afdeling Voorlichting
Postbus 3211
2280 GE Rijswijk
Tel: (31) 208 89 30 45
Einreise mit Haustieren
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Hunde und Katzen aus Zentral- und Südamerika dürfen nicht in die Niederlande verbracht werden, davon ausgenommen ist Suriname.
Hinweis
[2] Reisende, die keine gültigen Rück- oder Weiterreisetickets vorweisen können, werden nach einem Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes gefragt.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein/2 |
| Österreich | Nein/2 |
| Schweiz | Nein/2 |
| Andere EU-Länder | Nein/2 |
| Türkei | Nein/2 |
Anmerkung:
Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens .
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und EU-Reisepässe müssen während des Aufenthalts gültig sein. U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Von Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie auf Flughäfen wird oft ein Reisepass verlangt.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Von Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie auf Flughäfen wird oft ein Reisepass verlangt.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 14 Jahren mit Lichtbild) oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Pass eines begleitenden Elternteils von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung im elterlichen Pass eines begleitenden Elternteils von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle gennanten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten, sofern sie im Rahmen einer Geschäftsreise oder als Touristen einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 72 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Transit- und Einreisevisum (Urlaubs- oder Geschäftsreisen).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Je nach Visaart und Nationalität unterschiedlich. Transitvisa sind bis zu 5 Tagen gültig.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den niederländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bearbeitungszeit
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Verlängerung des Aufenthalts
Ein Antrag auf Verlängerung des Visums kann nur bei der Ausländerbehörde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlängert werden. Eine diese drei Monate überschreitende Verlängerung wird in sehr besonderen Ausnahmefällen gewährt. In diesem Fall beschränkt sich das Visum ausschließlich auf die Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Auch die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Visums ist gebührenpflichtig.
Aufenthaltsgenehmigung
Nähere Auskünfte erteilt das niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsamt:
Immigratie- en Naturalisatiedienst
Afdeling Voorlichting
Postbus 3211
2280 GE Rijswijk
Tel: (31) 208 89 30 45
Immigratie- en Naturalisatiedienst
Afdeling Voorlichting
Postbus 3211
2280 GE Rijswijk
Tel: (31) 208 89 30 45
Einreise mit Haustieren
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Hunde und Katzen aus Zentral- und Südamerika dürfen nicht in die Niederlande verbracht werden, davon ausgenommen ist Suriname.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Anmerkung: Hunde und Katzen aus Zentral- und Südamerika dürfen nicht in die Niederlande verbracht werden, davon ausgenommen ist Suriname.
Hinweis
[2] Reisende, die keine gültigen Rück- oder Weiterreisetickets vorweisen können, werden nach einem Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes gefragt.









