Reisepass/Visum
Nepal
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
Trekking-Touren
Am 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsbürger Indiens, sofern sie direkt aus Indien mit einem gültigen Personalausweis einreisen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger Indiens.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Touristenvisum:
20 € (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 15 Tage).
35 € (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 30 Tage).
85 € (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Bei den Generalkonsulaten kosten die Visa jeweils 5 € mehr als bei der Botschaft.
Für Kinder unter 10 Jahren ist das Visum kostenlos.
Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Touristenvisum:
50 CHF (einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage),
130 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage).
Gebühren direkt bei der Einreise:
Touristenvisum:
25 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
40 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
100 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 90 Tage),
2 Passbilder werden bei der Erstellung des Visums bei der Einreise pro Reisenden verlangt.
Gültigkeitsdauer
Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum 60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate verlängert werden). Als Tourist darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate (s. Adressen). Da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können, sollte man sich auf jeden Fall bei den zuständigen Vertretungen nach dem neusten Stand erkundigen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Persönlich sofort; postalisch: 2-3 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Trekking-Touren
Am 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
Am 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsbürger Indiens, sofern sie direkt aus Indien mit einem gültigen Personalausweis einreisen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger Indiens.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Touristenvisum:
20 € (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 15 Tage).
35 € (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 30 Tage).
85 € (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Bei den Generalkonsulaten kosten die Visa jeweils 5 € mehr als bei der Botschaft.
Für Kinder unter 10 Jahren ist das Visum kostenlos.
Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Touristenvisum:
50 CHF (einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage),
130 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage).
Gebühren direkt bei der Einreise:
Touristenvisum:
25 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
40 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
100 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 90 Tage),
2 Passbilder werden bei der Erstellung des Visums bei der Einreise pro Reisenden verlangt.
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Touristenvisum:
20 € (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 15 Tage).
35 € (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 30 Tage).
85 € (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Bei den Generalkonsulaten kosten die Visa jeweils 5 € mehr als bei der Botschaft.
Für Kinder unter 10 Jahren ist das Visum kostenlos.
Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten für visumpflichtige Reisende.
Touristenvisum:
50 CHF (einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage),
130 CHF (mehrmalige Einreise, Aufenthaltsdauer bis 60 Tage).
Gebühren direkt bei der Einreise:
Touristenvisum:
25 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
40 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
100 US$ (mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer bis 90 Tage),
2 Passbilder werden bei der Erstellung des Visums bei der Einreise pro Reisenden verlangt.
Gültigkeitsdauer
Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum 60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate verlängert werden). Als Tourist darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate (s. Adressen). Da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können, sollte man sich auf jeden Fall bei den zuständigen Vertretungen nach dem neusten Stand erkundigen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Persönlich sofort; postalisch: 2-3 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.









