Folgende Artikel können zollfrei nach Nepal eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1,14 l Spirituosen oder Wein oder 12 Dosen Bier;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Medikamente für den persönlichen Bedarf (sofern kein Einfuhrverbot besteht);
Nahrungsmittel und frisches Obst je bis zum Wert von 1.000 NR.

(a) Das gesamte Gepäck muss bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.

(b) Man darf nur eine begrenzte Anzahl Kameras, Videos und elektronischer Geräte einführen. Diese werden oft im Visum vermerkt.

Gegenstände von archäologischer oder historischer Bedeutung (älter als 100 Jahre) dürfen nicht exportiert werden. Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten ist die Zustimmung des Amtes für Archäologie erforderlich.
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